
Gesetzesneuerungen
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(10. Februar 2012) |
Durch die Schaffung von antragsgebundenen Berufungszinsen können die Abgabenpflichtigen nun ab 1.01.2012 verhindern, dass sie bei der Einbringung einer Berufung das Zinsenrisiko trifft. Wird die Einhebung strittiger Abgaben ausgesetzt, so fallen Aussetzungszinsen an, wenn sich die Nachforderung als rechtmäßig erweist. Der Abgabenpflichtige trägt somit das Zinsenrisiko. Wenn hingegen der Abgabenpflichtige die strittigen Abgabenbeträge entrichtet und sich die Abgabennachforderung als rechtswidrig erweist, erfolgt eine Abgabengutschrift unverzinst.
Diesem einseitigen Zinsenrisiko wird mit der Verzinsung der mit Berufung bestrittenen Abgabenbeträge entgegengetreten. Voraussetzung dafür ist, dass die bestrittenen Abgabenbeträge vor Erledigung der Berufung entrichtet werden.
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(09. Februar 2012) |
Neu gegründete Betriebe sind im 1. Jahr für die beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von bestimmten lohnabhängigen Abgaben (z.B. Dienstnehmerbeitrag) befreit. Da jedoch häufig in 1. Jahr keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden, besteht ab 1.01.2012 die Möglichkeit, die Inanspruchnahme auf 3 Jahre auszudehnen. Der Begünstigungszeitraum gilt jedoch wie bisher für maximal 12 Monate.
| (30. Jänner 2012) Die Baustellendatenbank – ein Schritt in die richtige Richtung, um die Kontrolle zu verbessern! |
Der AKV Europa hat bereits in der Vergangenheit auf den zunehmenden Sozialbetrug in der Baubranche hingewiesen und eine gezielte und planmäßige Kontrolle gefordert. Die Einhaltung von Rechten soll auch in Folge dazu führen, dass Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu korrekt handelnden Unternehmen der Vergangenheit angehören. Ein wesentlicher Schritt Richtung Kontrollverbesserung soll nun durch die Errichtung einer Baustellendatenbank, basierend auf den Baustellenmeldungen nach ASchG geschaffen werden. Die Datenbank ist webbasierend und soll auch anderen Behörden zugänglich gemacht werden. Mit der elektronischen Meldung ergeht gleichzeitig die Meldung an die BUAG. Zusätzliche Administration entsteht daher nicht. Meldungen in nicht elektronischer Form sind jedoch nach wie vor möglich. Derzeit ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Voraussetzungen mit Ende des ersten Quartals 2012 geschaffen werden. Danach ist ein Inkrafttreten im Verordnungsweg möglich.
| (01. Jänner 2012) Die Übergangsphase bei Überweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nun beendet! |
Bis 2011 hatten die Banken für die Gutschreibung von angewiesenen Beträgen auf das Konto des Empfängers 3 Tage Spielraum. Ab dem 01.01.2012 ist es damit vorbei! Es müssen nun die Transaktionen innerhalb eines Geschäftstags dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden.Wird die Zahlung mit Erlagschein in Auftrag gegeben, gilt jedoch eine Frist von 2 Tagen. Auch dann, wenn der Erlagschein eingescannt wird. Erfolgt die elektronische Überweisung in einer anderen EWR-Währung als dem Euro, so ist eine Frist von maximal 4 Tagen zu berücksichtigen.Für die Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN bei Zahlungen im Inland haben die Verbraucher noch Zeit: Hier gilt der Februar 2014!
| (21. Dezember 2011) Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner jüngsten Session die Gebühren für selbst angefertigte Kopien von Gerichtsakten - etwa mittels Scanner oder Digitalkamera - aufgehoben. |
Es widerspreche dem Gleichheitssatz, dass bisher unabhängig davon, ob die Gerichtsinfrastruktur genutzt wird oder nicht, gleich hohe Gebühren eingefordert wurden, erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Schon das Einheben von Gebühren an sich, wenn mit mitgebrachten Scannern oder Kameras selbständig Kopien anfertigt werden, sei nicht vertretbar. Holzinger verwies hier auf die kostenlose Möglichkeit der handschriftlichen Abschrift bei einer Akteneinsicht. Verwandte Artikel Alles teurer macht das Neue Jahr Die Gebühren für Kopien wurden mit dem Budgetbegleitgesetz bereits reduziert: Ab 1. Jänner sind für vom Gericht angefertigte Kopien 0,60 (statt 1,10) Euro pro Seite zu zahlen, für selbst angefertigte Kopien 0,30 (statt 0,60) Euro. Auch diese Neuregelung gilt aber nur noch bis 1. Juli 2012 - denn dann endet die vom VfGH gesetzte Reparaturfrist. Da die Aufhebung beide Kopienarten betrifft, müssen die Regelungen bis dahin novelliert werden. Vorausgesetzt, die Justiz will weiterhin für von Gerichten angefertigte Kopien Gebühren kassieren. Eine positive Reaktion zu diesem VfGH-Erkenntnis kam am Mittwoch von den Rechtsanwälten, deren Vertreter von "vorweihnachtlicher Gerechtigkeit" für den Rechtsstaat sprachen. "Es war an der Zeit, dass der Verfassungsgerichtshof dieser völlig unsachlichen und gleichheitswidrigen Gebühr ein Ende setzt", sagte Rupert Wolff, der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Mit der Entscheidung des VfGH werde eine Hürde im Zugang zum Recht abgetragen. "Die Politik ist nun gefordert, den verfassungsgemäßen Zustand ehestmöglich herzustellen", so Wolff.

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