
FAQ Inkasso
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Ein Kunde schuldet mir Geld. Was kann ich tun?
Übergeben Sie Ihre offene Forderung dem AKV EUROPA zum Inkasso. Der AKV EUROPA verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet der Forderungsbetreibung und wird sich durch seine qualifizierten Mitarbeiter um die Einbringung kümmern. Dazu reicht, wenn Sie uns die letzte Rechnung/Mahnung, eine Saldenliste oder den Schriftverkehr zum Schuldner (Unternehmer/Privater) entweder elektronisch, per Fax oder Post zukommen lassen.
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Welche Erfolgsaussichten habe ich, mein Geld wieder zu bekommen?
Das ist natürlich im Vorhinein schwer zu beurteilen, aber der AKV EUROPA kann eine außergerichtliche Erfolgsquote von durchschnittlich 75 % aufweisen. Vom AKV EUROPA wird jede Forderung beim jeweiligen Schuldner genau bewertet und die aussichtsreichsten Mahnschritte eingeleitet.
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Ist es auch sinnvoll, kleinere Forderungen zu betreiben?
Jede Forderung über € 10,-- macht Sinn betrieben zu werden, weil viele kleine unbezahlte Forderungen ebenfalls ihre Liquidität belasten.
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Sind die Kosten für die Forderungsbetreibung im Mitgliedsbeitrag enthalten?
Es entstehen bei der Zahlung der Inkassokosten und Verzugszinsen durch den Schuldner keine weiteren Kosten für den Kunden/Auftraggeber.
Ausnahmsweise bei Direktzahlung an den Kunden/Auftraggeber sowie bei Rückziehung eines Falles, Beauftragung eines Dritten, Abschluss von Zahlungsvereinbarungen ohne Einbeziehung (Zustimmung) des AKV EUROPA oder Nichtbeantwortung von AKV-Anfragen wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet. -
Hat der AKV EUROPA im Ausland Büros vor Ort?
Der AKV EUROPA hat weltweit Verbands- und Vertrauensanwälte welche aufgrund ihrer Ortsansässigkeit die Gepflogenheiten und gesetzlichen Bestimmungen genau kennen. Diese Anwälte wählen dann die beste Vorgangsweise im jeweiligen Fall.
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Wird der Schuldner durch Mitarbeiter des AKV EUROPA persönlich aufgesucht?
Der AKV EUROPA betreibt in Österreich ein Netz von extra ausgebildeten und geschulten Außendienstmitarbeitern, welche die Schuldner auch persönlich besuchen und eine außergerichtliche Lösung der Angelegenheit mit diesen erarbeiten.
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Wie läuft die außergerichtliche Betreibung ab?
Der AKV EUROPA übernimmt sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Betreibung offener unbestrittener Forderungen. Nach Erhalt des Inkassoauftrages werden alle Schuldnerinformationen einer genauen Überprüfung und Bewertung zugeführt, sodass Dubletten vermieden werden. Ein Bestätigungsschreiben ergeht gleichzeitig an den Kunden/Auftraggeber. Basierend auf diesem Ergebnis und einer juristischen Beurteilung werden sodann die bestmöglichen Maßnahmen ergriffen. Mehrere offene Forderungen bei ein und demselben Schuldner werden gemeinsam betrieben.
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Welche Unterlagen werden vom AKV EUROPA für die Bearbeitung des Falles benötigt?
Am besten schicken Sie uns die letzte Rechnung/Mahnung, eine Saldenliste oder sonstige kaufmännische Bestätigung über Ihre getätigten Lieferungen/Leistungen.
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Wie erfahre ich den aktuellen Stand der Forderungsbetreibung?
Der AKV EUROPA betreibt die offenen Forderungen vollständig elektronisch und besitzt ein interaktives Onlineportal, wo sich jeder Gläubiger nach vorheriger Registrierung über den aktuellen Stand sowie über sämtliche Details der außergerichtlichen und gerichtlichen Betreibung tagesaktuell informieren kann.
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Wie sieht die Abwicklung/Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung aus?
Die meisten Verbandsanwälte des AKV EUROPA ermöglichen die Klagsführung über eine Rechtsschutzversicherung. Ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und eine dementsprechende Deckung vorliegt, muss der Kunde/Auftraggeber spätestens bei der Entscheidung zur Klageführung dem AKV EUROPA bekannt geben.
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Wie hoch sind die Kosten einer Klage?
Die Klagskosten richten sich nach der Höhe des eingeklagten Betrages. Diese werden im Rechtsanwaltstarifgesetz und Gerichtsgebührengesetz festgelegt.
Bei Prozessgewinn und erfolgreicher Exekution bezahlt der Schuldner sämtliche Anwalts- und Gerichtsgebühren. Bei Prozessverlust bzw. Uneinbringlichkeit erfolgt eine Belastung in der Höhe von maximal 25 % der anwaltlichen Vertretungskosten sowie der Gerichtsgebühren. -
Über das Vermögen meines Kunden wurde bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet. Was kann ich tun? Können Sie die Forderung trotzdem für mich betreiben?
Wenn über das Vermögen eines Schuldners bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, sind jegliche gerichtlichen und außergerichtlichen Betreibungen per sofort einzustellen. Der AKV EUROPA als bevorrechteter Gläubigerschutzverband übernimmt jedoch gerne die Anmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren und wird Ihnen laufend über den Verfahrensstand berichten.

Sie erreichen uns unter:
TEL // 05 04 100-0