FAQ Insolvenz

  • Mein Kunde ist in der Insolvenz. Kann ich weiterliefern?
    Wie sollen die Zahlungsmodalitäten sein?

    Wenn der Vertragspartner insolvent ist, hängt die Frage, ob Sie ihm weiterliefern können/sollen davon ab, ob dieser sein Unternehmen im Insolvenzverfahren fortbetreibt und letztlich seine Sanierung anstrebt. Ein gewisses Restrisiko eines weiteren Zahlungsausfalles bleibt jedoch gegeben.

  • Das Unternehmen hat die Hälfte meiner benötigten Rohstoffe geliefert.
    Ich brauche sofort die andere Hälfte, um fertig zu produzieren.
    Kann ich einen anderen Lieferanten beauftragen? Zahlt der Verwalter die Rechnung?

    Vorerst sollte geprüft werden ob der Schuldner sein Unternehmen im Insolvenzverfahren fortbetreibt und der Insolvenzverwalter die entsprechenden Verträge weiterhin erfüllt. Natürlich ist es auch möglich einen anderen Lieferanten zu beauftragen, was vor allem dann zu empfehlen sein wird, wenn der Schuldner den Vertrag nicht mehr korrekt erfüllen kann. Schadensersatzforderungen können über den AKV angemeldet werden und nehmen bei Forderungsanerkenntnis einer etwaigen Quotenausschüttung teil.

  • Kann ich meine jetzt aufgetauchte Rechnung als Forderung noch anmelden?
    Wie lange geht das eigentlich?

    Die Insolvenzordnung (IO) sieht vor, dass bei Insolvenzeröffnung eine konkrete Anmeldefrist für die Gläubiger bestimmt wird, in welcher diese ihre Forderungen beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden können. Auch ist eine nachträgliche Forderungsanmeldung bis spätestens 2 Wochen vor der Schlussrechnungstagsatzung noch möglich, was aber in der Regel mit höheren Gerichtsgebühren verbunden ist.

  • Seit 2 Wochen wird auf meiner Baustelle nicht weitergearbeitet!

    In diesem Fall empfehlen wir einerseits eine Bonitätsauskunft der beauftragten Firma einzuholen, andererseits auch die Information ob bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Wir erlauben uns diesbezüglich auf die Angebote des AKV Europa direkt auf unserer Homepage hinzuweisen.

  • Ich habe meine Lagerhalle an ein anderes Unternehmen vermietet.
    Nun ist es insolvent. Was kann ich tun?

    Die Stellung des Vermieters ist speziell vor Insolvenzeröffnung relativ schwach, weshalb auch die Begriffe wie Kaution, Vermieterpfandrecht, usw. spezielle Bedeutung haben. Für die Mietrückstände vor Insolvenzeröffnung ist jedenfalls zu empfehlen, diese als Insolvenzforderung anzumelden. Für den Fall, dass der Schuldner sein Unternehmen im Insolvenzverfahren jedoch fortbetreibt gilt, dass der Insolvenzverwalter die ab Insolvenzeröffnung anfallenden monatlichen Mieten zur Gänze befriedigen muss.

  • Was brauche ich für die Forderungsanmeldung?

    Neben der vollständig ausgefüllten Vollmacht sind weitere Unterlagen für die Forderungsanmeldung erforderlich. Rechnungen, Lieferscheine, offene Posten Listen, AGBs bezüglich etwaiger Aussonderungsrechte erlauben uns für Sie ordnungsgemäß anzumelden.