
AGB Wirtschaftsauskünfte /Online
PrintAllgemeines zur Auskunftserteilung
Alle Wirtschaftsauskünfte des AKV EUROPA werden mit größter Sorgfalt erstellt. Der AKV EUROPA haftet jedoch nicht für Richtigkeit und Vollständigkeit der Wirtschaftsauskünfte sowie für die darin angeführten Beurteilungen und übernimmt insbesondere für die Folgen einer Entscheidung, die das Mitglied/der Mandant aufgrund einer Auskunft trifft, keine Haftung.
Die Wirtschaftsauskünfte sind stets nur für das anfragende Mitglied/den anfragenden Mandanten selbst bestimmt, nur diesem zugänglich zu machen, streng vertraulich zu behandeln und nur für dessen eigene interne geschäftliche Zwecke bestimmt. Jede auch nur teilweise Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Ebenso untersagt ist die Verwendung oder Bezugnahme in behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahren oder dergleichen, ebenso wie die Berufung oder Bezugnahme auf den AKV EUROPA. Bei jedem Verstoß gegen die AGB verpflichtet sich das Mitglied/der Mandant den AKV EUROPA schad- und klaglos zu halten.
Eine handelsübliche Weitergabe an Banken, Finanzinstitutionen und an Berater, welche einer beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, ist unter der Bedingung gestattet, dass alle Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen dem betreffenden Institut bzw. der betreffenden Person überbunden werden.
Das Mitglied/der Mandant verpflichtet sich, die Wirtschaftsauskünfte - weder ganz, noch teilweise - zu anderen als den jeweils ausdrücklich vertraglich vorgesehenen Zwecken zu speichern, zu vervielfältigen oder zu veräußern und nimmt zur Kenntnis, dass alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an diesen Daten dem AKV EUROPA zustehen.
Der AKV EUROPA kann in besonderen Fällen ohne Angabe von Gründen, die Erstellung einer Auskunft ablehnen oder sich auf eine mündliche Information beschränken.
VERTRAGSABSCHLUSS ONLINEDIENSTE
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Registrierung und Freischaltung auf der AKV-Website zustande. Das Mitglied/der Mandant erhält einen kennwortgeschützten Zugang zum AKV-Online- Bereich , der es ihm ermöglicht, Wirtschaftsauskünfte online abzurufen. Die Verfügbarkeit und Qualität der einzelnen Dienste ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und allfälligen sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien.
Der Umfang der erteilten Wirtschaftsauskünfte richtet sich nach den jeweilig anwendbaren Standards. Der AKV EUROPA ist berechtigt, vertragsgegenständliche Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen bzw. aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen einzelne Auskünfte einzuschränken, abzuändern oder ganz einzustellen.
Der AKV EUROPA ist berechtigt ohne Angabe von Gründen die Erteilung von Wirtschaftsauskünften abzulehnen sowie eine Online-Berechtigung zu entziehen und somit das Mitglied/den Mandanten von der weiteren Nutzung der Dienste auszuschließen. In diesem Fall wird das bereits geleistete und noch nicht verbrauchte Online-Guthaben nach allfälligem Abzug der dem AKV EUROPA entstandenen Kosten und Ersatzansprüchen refundiert. Weiter gehende Ansprüche des Mitglieds/Mandanten sind ausgeschlossen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ONLINEDIENSTE
Die gesamte Verrechnung der Online-Auskünfte erfolgt auf Grundlage von Auskunftspunkten. Die Bezahlung der Auskunftspunkte erfolgt gegen Vorkasse. Die gelegten Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Anzahl der Auskunftspunkte für die einzelnen Wirtschaftsauskünfte sowie die Dauer von zusätzlichen Recherchen ergeben sich aus den jeweils gültigen AKV-Tarifen. Das Mitglied/der Mandant erklärt, dass ihm die derzeit gültigen Tarife bekannt sind. Nach Eingang der Zahlung für ein Online-Guthaben erfolgt die Freischaltung auf der AKV-Website. Ab diesem Zeitpunkt können Online-Auskünfte abgefragt werden. Die Auskunftspunkte haben für einenZeitraum von 2 Jahren ab Bezahlung Gültigkeit.
Der AKV EUROPA ist berechtigt, die Tarife bei Steigerung der Kosten zu erhöhen. Der AKV EUROPA wird entsprechende Tariferhöhungen den Mitgliedern/Mandanten rechtzeitig bekannt geben. Spezialauskünfte oder erweiterte Aufträge, die einer besonderen Bearbeitung bedürfen, können separat je nach Zeitaufwand und Umfang verrechnet werden.
Die Summe der verbrauchten Auskunftspunkte sowie das vorhandene Guthaben an Auskunftspunkten sind online auf den Mitgliederseiten der AKV-Website einsehbar. Reklamationen gegen festgestellte Punktesalden müssen innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit des Saldos auf der
AKV-Website schriftlich erhoben werden. Die Unterlassung der fristgerechten Reklamation gilt als Zustimmung zum mitgeteilten Saldostand.
Der AKV EUROPA behält sich außerdem das Recht vor, auch nachträglich festgestellte Salden zu stornieren, sofern diese auf einem technischen Fehler basieren und der AKV EUROPA den/die Fehler mittels technischer Aufzeichnungen nachweisen kann. Eine solche nachträgliche Berichtigung und/oder Stornierung ist auch dann zulässig, wenn es sich um die Behebung eines offensichtlichen Irrtums bzw. eines offensichtlichen Schreib-und/oder Rechenfehlers handelt.
Gewährleistung/Haftung
Der AKV EUROPA übernimmt die Haftung für die Produkte und Leistungen ausschließlich im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen:
Die erteilten Aufträge werden vom AKV EUROPA in üblicher Sorgfalt ausgeführt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität der, auf welche Art immer, erteilten Auskunft sowie für die darin befindliche Beurteilung übernimmt der AKV EUROPA die Haftung nur, wenn dem AKV EUROPA Vorsatz oder besonders grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ebenso wenig haftet der AKV EUROPA für jedwedes Verschulden derjenigen Personen, deren sich der AKV EUROPA zur Erfüllung des Auftrages bedient. Jede allfällige Haftung ist darüber hinaus jedenfalls auch der Höhe nach mit den vom Mitglied/Mandanten für die Auskunft bezahlten Kosten beschränkt.
Darüber hinaus ist der Ersatz von entgangenem Gewinn, Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen und Zinsverlusten sowie von Schäden Dritter aus Ansprüchen gegen den AKV EUROPA in jedem Fall ausgeschlossen, wobei der AKV EUROPA auch keine Haftung für Dienstleistungen, insbesondere nicht für deren Verwendbarkeit für bestimmte Zwecke übernimmt.
Der AKV EUROPA haftet nicht für Entscheidungen bzw. Maßnahmen, die das Mitglied/der Mandant aufgrund von Auskünften seitens des AKV EUROPA trifft. Der AKV EUROPA übernimmt keine Haftung/Gewähr für Eingabe-, Übertragungs- und/oder Auswertungsfehler. Insbesondere behält sich der AKV EUROPA vor, offensichtliche Fehler, insbesondere bei der Weitergabe von Informationen und/oder bei der Auswertung von Ergebnissen (z.B. das Verwechseln von Daten, etc.) - auch nachträglich - zu berichtigen.
Behauptet das Mitglied/der Mandant einen Schaden, so hat er das Verschulden zu beweisen. Ansprüche sind bei sonstiger Präklusion binnen acht Tagen nach Kenntnis mit rekommandiertem Schreiben an den AKV EUROPA geltend zu machen und verjähren jedenfalls längstens binnen sechs Monaten.
Der AKV EUROPA wird dem Mitglied/Mandanten Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen, soweit diese zur Wartung, zur Vornahme notwendiger Arbeiten, zur Verbesserung oder zur Vermeidung von Störungen erforderlich sind, in geeigneter Weise mitteilen. Der AKV EUROPA haftet nicht für Störungen die er nicht unmittelbar zu vertreten hat, insbesondere ist der AKV EUROPA nicht für die Verfügbarkeit von Leitungen und Einrichtungen Dritter verantwortlich.
Eine allfällige Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach Wahl von AKV EUROPA auf Neuerteilung und/oder Nachbesserung (z.B. durch Ergänzung und/oder Korrektur von übermittelten Unternehmensdaten, etc.) der erteilten Auskunft und/oder (teilweise) Refundierung des vom Mitglied/Mandanten bezahlten Entgelts, wobei sämtliche Gewährleistungsansprüche längstens zwei Wochen ab Erteilung der Auskunft erlöschen. Auch bei Verzug mit der Auskunftserteilung besteht nach Wahl des AKV EUROPA ausschließlich ein Anspruch auf Nachbesserung und/oder Preisminderung.
Erklärung zum Datenschutz
Das Mitglied/der Mandant erklärt ausdrücklich ein berechtigtes Interesse an den Informationen zu haben, welches nur dann vorliegt, wenn entsprechende Gläubigerschutzinteressen bestehen, z.B. Schutz vor finanziellen Nachteilen im Zusammenhang mit einem konkreten Vertragsabschluss, etwa zur Risikoabschätzung, etc. Das Mitglied/der Mandant bestätigt sohin ausdrücklich und unabhängig von der jeweiligen Übermittlungsform und vom Zugriff auf die Informationen (Schriftform, Telekommunikation, Datenbankinformationstransfer, elektronische Speichermedien, etc.) ein berechtigtes Interesse an der Informationsübermittlung im weitest möglichen Umfang nach dem Datenschutzgesetz (DSG) zu haben und verpflichtet sich im Sinne des DSG zur Verschwiegenheit hinsichtlich der übermittelten Informationen sowie zur besonderen Sorgfalt mit dem Umgang derselben und übernimmt die Haftung dafür, dass, im Falle der Beschäftigung von Dienstnehmern und Erfüllungsgehilfen sowie sämtliche Personen in der Sphäre des Mitglieds/Mandanten die übermittelten Daten in Übereinstimmung mit dem DSG verwenden. Das Mitglied/der Mandant ist mit der entsprechenden Verarbeitung und Übermittlung dieser Daten durch den AKV EUROPA einverstanden. Die Übermittlung von Daten gehört zum berechtigten Zweck des AKV EUROPA. Das Mitglied/der Mandant erklärt sich einverstanden, dass, soweit dies gesetzlich zulässig ist, eine Verarbeitung der Daten der Schuldner zu Zwecken der Bonitätsbeurteilung seitens des AKV EUROPA erfolgt. Insbesondere hat es dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter, denen aufgrund ihrer Beschäftigung Daten anvertraut oder zugänglich werden, diese geheim halten, und das auch dann, wenn das Dienstverhältnis beendet wird. Das Mitglied/der Mandant ist verantwortlich für jeden herbeigeführten Schaden, der wegen Nichtbeachtung dieser Diskretionspflicht entstehen könnte. Bei Verletzung der Diskretionspflicht ist der AKV EUROPA berechtigt bereits ab Kenntnis der Verletzung den Zugriff dieses Mitglieds/Mandanten auf die Produkte mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder die Leistungen entschädigungslos einzustellen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Gerichtsstand und geltendes Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren, geschlossene Verträge nicht wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten. Erfüllungsort sämtlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien, ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Aktenstücke werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet. Sollten Bestimmungen dieser AGBs ungültig sein oder werden, sind dadurch nicht die gesamten AGBs ungültig. Die ungültige Bestimmung ist in diesem Fall durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt und deren wirtschaftlichen Zweck am Ehesten erfüllt.
Die in den AGBs angeführten Punkte gelten auch für künftige Auftragsübergaben. Etwaige abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform

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