Die Firma Reumüller Gesellschaft m.b.H., 2630 Ternitz, Dammstraße 16 hat auf ihre Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung mit der Einbringung eines Konkursantrages beim Landesgericht Wiener Neustadt reagieren müssen.
Mit Beschluss vom 01.03.2010 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.
Verfahrensdaten:
- Gericht: Landesgericht Wiener Neustadt
- Geschäftszahl: 10 S 18/10s
- Masseverwalter: Dr. Andreas WIPPEL Rechtsanwalt, Triester Str. 15, 2620 Neunkirchen
- Konkurseröffnung: 01.03.2010
- Anmeldungsfrist: 01.04.2010
- Prüfungstagsatzung: 15.04.2010, 10.30 Uhr
Firmenbuch
Die Reumüller Gesellschaft m.b.H. ist unter FN 140322 g beim Landesgericht Wiener Neustadt eingetragen. Sitz der gegenständlichen Gesellschaft ist in 2630 Ternitz, Dammstraße 16.
Die Reumüller Gesellschaft m.b.H. wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 28.11.1995 gegründet.
Als handelsrechtlicher Geschäftsführer fungiert Peter Reumüller. Er vertritt die Gesellschaft seit 01.04.2002 selbstständig nach außen.
Gesellschafter sind der handelsrechtliche Geschäftsführer Peter Reumüller, er hält eine Stammeinlage in Höhe von ATS 225.000,--, sowie Udo Reumüller mit eine Stammeinlage in Höhe von EUR 160.000,-- , Margarete Reumüller, sie hält eine Stammeinlage in Höhe von ATS 105.000,-- und Jochen Reumüller, er hält eine Stammeinlage in Höhe von ATS 10.000,--.
Laut Firmenbuchauszug sind die Stammeinlagen in Höhe von ATS 250.000,--, also nur zur Hälfte einbezahlt.
Nach Durchsicht der Geschäftsbücher der Konkursantragstellerin soll jedoch hervorgekommen sein, dass die gesamte Stammeinlage einbezahlt ist. Diesbezüglich wird der vom Gericht bestellte Masseverwalter eine Überprüfung der gegenständlichen Einzahlung vornehmen, andernfalls er eine Forderung gegen die Gesellschafter auf Einbezahlung der vollen Stammeinlage geltend macht.
Die Reumüller Gesellschaft m.b.H. führt Bauschlossarbeiten sowohl auf größeren Baustellen als auch im privaten Bereich durch.
Zur Zeit sind 16 Dienstnehmer im Schlossereiunternehmen beschäftigt.
In ihrem Insolvenzantrag führt die Reumüller GmbH aus, dass sie beabsichtigt, ihren Gläubigern eine Quote im Rahmen eines Zwangsausgleiches anzubieten.
Aller Voraussicht nach wird sie einen Zwangsausgleichsantrag, der eine 20 %-ige Quote zahlbar innerhalb einer Frist von 2 Jahren lautet, einbringen.
Die nunmehrige Gemeinschuldnerin hat bereits Reorganisationsmaßnahmen auf der Personalseite getroffen und eine Unterstützung ihrer Hausbank zugesagt bekommen, um eine entsprechende Quote den Gläubigern zu zahlen. So hat die Hauptgläubigerbank ihre Bereitschaft erklärt, eine Rückstehungserklärung für die Quotenzahlung abzugeben.
Insolvenzursachen
Für das Abgleiten in die Insolvenz war ursächlich, dass es zu hohen Forderungsausfällen gekommen ist, so musste ein Ausfall von EUR 130.000,-- bei der Firma Grillenberger wirtschaftlich hingenommen werden, was bilanziell zu einer gänzlichen Abschreibung geführt hat. Vergebens war danach das Bemühen, die Forderungsausfallsverluste im Jahr 2009 wieder wettzumachen.
Die derzeitige Auftragslage wird von der gegenständlichen Gesellschaft als gut bezeichnet und die meisten Lieferanten sollen weiterhin bereit sein, mit der Antragstellerin zusammenzuarbeiten.
Vermögensverhältnisse
Der von der Reumüller Gesellschaft m.b.H. vorgelegte ungeprüfte Status weist Aktiva in Höhe von EUR 365.000,-- und Passiva in Höhe von EUR 817.000,-- aus. Daraus errechnet sich eine Überschuldung in Höhe von EUR 452.000,--.
Eine nicht unbeträchtliche Aktivposition sind offene Forderungen in Höhe von
EUR 40.000,--. Die gemeinschuldnerische maschinelle Ausstattung steht teilweise unter Eigentumsvorbehalt, gleichfalls ist das Superädifikat pfandrechtlich belastet.
Aus heutiger Sicht wollen wir nicht ausschließen, dass es der nunmehrigen Gemeinschuldnerin gelingen wird, nach erfolgreichen Reorganisationsmaßnahmen das Bauschlossunternehmen erfolgreich fortzuführen und den Gläubigern eine entsprechend hohe angemessene Zwangsausgleichsquote zu zahlen.
Sind Sie Gläubiger in diesem Verfahren?
Wenn Sie von dieser Insolvenz betroffen sind, ist es bis zur oben angegebenen Anmeldungsfrist notwendig, beim zuständigen Gericht Ihre Forderung bekannt zu geben. Zur optimalen Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche vertreten wir gerne Ihre Interessen in diesem Verfahren.
Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- eine firmenmäßig gefertigte
Vollmacht
- Rechnungen, OP-Listen, etc. in 3-facher Ausfertigung
- Zur Überweisung künftiger Quotenbeträge Ihre Bankverbindung (IBAN, Internationale Bank Account Number, sowie BIC)
- Haben Sie Eigentumsvorbehalt vereinbart, ersuchen wir um Übersendung jener Bescheinigungsmittel, aus welchen sich die rechtsgültige Vereinbarung desselben und die Art der auszusondernden Ware ergibt sowie
einen schriftlichen Auftrag, dass wir den Eigentumsvorbehalt für Sie geltend machen sollen
Nach Erhalt dieser Unterlagen wird der AKV EUROPA Ihre Forderung ordnungsgemäß zur Anmeldung bringen, alle Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergreifen, sämtliche Gerichtstermine für Sie wahrnehmen und Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AKV EUROPA
Mag. Peter Janu
Tel.: 01/586-17-71 DW 310
E-Mail: inso@akveuropa.at