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KTN: KONKURS DR. PETER PAIL
Geschrieben am Dienstag, 02.März. @ 16:05:08 CET

 KB5 Business: Wirtschaft & Firmen. Dr. Peter Pail, Kindergartenstraße 1, 9560 Feldkirchen beantragte beim Landesgericht Klagenfurt die Eröffnung des Konkursverfahrens über sein Vermögen. Diesem Antrag wurde mit Beschluss vom 02.03.2010 stattgegeben.

Verfahrensdaten:

  • Gericht: Landesgericht Klagenfurt
  • Geschäftszahl: 40 S 9/10d
  • Konkurseröffnung: 02.03.2010
  • Anmeldungsfrist: 06.04.2010
  • Prüfungstagsatzung: 13.04.2010, 12.00 Uhr

Der Gemeinschuldner Dr. Peter Pail war als Facharzt für Frauenheilkunde tätig. Aufgrund einer Erkrankung musste er seinen Beruf aufgeben.

Er bezieht nunmehr eine Pension von monatlich rund EUR 2.400,--.

Die Verbindlichkeiten werden mit insgesamt rund EUR 450.000,-- ausgewiesen, wovon etwa EUR 370.000,-- Bankverbindlichkeiten darstellen.

Vermögenswerte sind in Form der Ordinationseinrichtung vorhanden. Entsprechende Schätzungen werden durchgeführt.

Der Schuldner ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Dr. Peter Pail Holding GmbH, welche über Liegenschaftsvermögen in Form der Ordination als auch einer weiteren Wohnung verfügt. Die Liegenschaften dürften mit Pfandrechten überbelastet sein.

Es ist anzunehmen, dass auch über das Vermögen dieser Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet wird.

Dr. Pail dürfte im Zuge des Konkursverfahrens einen Antrag auf Abschluss eines Zahlungsplanes einbringen.

Wenn Sie von dieser Insolvenz betroffen sind, ist es bis zur oben angegebenen Anmeldungsfrist notwendig, beim zuständigen Gericht Ihre Forderung bekannt zu geben. Zur optimalen Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche vertreten wir gerne Ihre Interessen in diesem Verfahren.

Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • eine firmenmäßig gefertigte Vollmacht
  • Rechnungen, OP-Listen, etc. in 3-facher Ausfertigung
  • Zur Überweisung künftiger Quotenbeträge Ihre Bankverbindung (IBAN, Internationale Bank Account Number, sowie BIC)
  • Haben Sie Eigentumsvorbehalt vereinbart, ersuchen wir um Übersendung jener Bescheinigungsmittel, aus welchen sich die rechtsgültige Vereinbarung desselben und die Art der auszusondernden Ware ergibt sowie einen schriftlichen Auftrag, dass wir den Eigentumsvorbehalt für Sie geltend machen sollen

Nach Erhalt dieser Unterlagen wird der AKV EUROPA Ihre Forderung ordnungsgemäß zur Anmeldung bringen, alle Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergreifen, sämtliche Gerichtstermine für Sie wahrnehmen und Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AKV EUROPA
Geschäftsstelle Klagenfurt
Dr. Arno Ruckhofer
Tel.: (0463) 51 31 85
E-Mail: klagenfurt@akveuropa.at


 
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