Im Rahmen der bekannten wirtschaftlichen Schieflage der „U.E.G.-Gruppe“ ist nach dem Konkurs über das Vermögen der „A.D.L. Abfalldisposition und Logisitk Gesellschaft m.b.H. Nfg GmbH & Co KG“ (ADL) nunmehr auch seitens eines weiteren Unternehmens der Gruppe, der „AlpeAdria A.D.L. Abfalldisposition und Logistik GmbH“ ein weiteres Konkursverfahren am 03.03.2010 eröffnet worden.
Verfahrensdaten:
- Gericht: Landesgericht Graz
- Geschäftszahl: 25 S 14/10 m
- Konkurseröffnung: 03.03.2010
- Anmeldungsfrist: 09.04.2010
- Prüfungstagsatzung: 16.04.2010, 09.20 Uhr
Nach dem Konkurs über die ADL, welche an dem nunmehr gegenständlichen Unternehmen
86 % der Anteile hält, sind nach dem Konkursantrag die Bankkonten eingefroren worden, sodass
die Zahlungsunfähigkeit die Folge war. Mittlerweile wurde im Konkurs der ADL, welche in erster
Linie das operative Geschäft der Gruppe abwickelte, auch ein Schließungsantrag eingebracht.
Unternehmensgegenstand ist die Entsorgung von Abfällen, insbesondere dürfte der Fokus hiebei
auf den italienischen Markt gelegt worden sein. Im Unternehmen wird 1 Dienstnehmer beschäftigt.
Die Aktiva belaufen sich auf rund EUR 311.000,-- demgegenüber stehen Passiva in Höhe von EUR 1.822.000,--.
Dem Konkursantrag ist nicht zu entnehmen, ob ein Fortbetrieb angestrebt wird. Nach Schließung der operativen Gesellschaft der Gruppe ist jedoch davon auszugehen, dass das Unternehmen zu liquidieren sein wird.
Sind Sie Gläubiger in diesem Verfahren?
Wenn Sie von dieser Insolvenz betroffen sind, ist es bis zur oben angegebenen Anmeldungsfrist notwendig, beim zuständigen Gericht Ihre Forderung bekannt zu geben. Zur optimalen Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche vertreten wir gerne Ihre Interessen in diesem Verfahren.
Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- eine firmenmäßig gefertigte
Vollmacht
- Rechnungen, OP-Listen, etc. in 3-facher Ausfertigung
- Zur Überweisung künftiger Quotenbeträge Ihre Bankverbindung (IBAN, Internationale Bank Account Number, sowie BIC)
- Haben Sie Eigentumsvorbehalt vereinbart, ersuchen wir um Übersendung jener Bescheinigungsmittel, aus welchen sich die rechtsgültige Vereinbarung desselben und die Art der auszusondernden Ware ergibt sowie
einen schriftlichen Auftrag, dass wir den Eigentumsvorbehalt für Sie geltend machen sollen
Nach Erhalt dieser Unterlagen wird der AKV EUROPA Ihre Forderung ordnungsgemäß zur Anmeldung bringen, alle Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergreifen, sämtliche Gerichtstermine für Sie wahrnehmen und Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AKV EUROPA
Geschäftsstelle Graz
Mag. Franz Blantz
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