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UPDATE: KONKURS SOREX – WIRELESS SOLUTIONS GMBH
Geschrieben am Donnerstag, 04.März. @ 15:18:03 CET

 KB5 Business: Wirtschaft & Firmen. Die Firma SOREX – Wireless Solutions GmbH, Herzog Leopold Straße 5, 2700 Wiener Neustadt hat auf ihre Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung mit der Einbringung eines Konkursantrages beim Landesgericht Wiener Neustadt reagieren müssen. Mit Beschluss v om 04.03.2010 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.

Verfahrensdaten:

  • Gericht: Landesgericht Wiener Neustadt
  • Geschäftszahl: 10 S 20/10k
  • Masseverwalter: Dr. Günther Csar, Rechtsanwalt, Hauptplatz 35, 2700 Wiener Neustadt
  • Konkurseröffnung: 04.03.2010
  • Anmeldungsfrist: 22.04.2010
  • Prüfungstagsatzung: 06.05.2010, 10.00 Uhr

Firmenbuch

Die SOREX - Wireless Solutions GmbH ist unter FN 247862 beim Landesgericht Wiener Neustadt eingetragen.

Sitz der Gesellschaft ist in 2700 Wiener Neustadt, Herzog Leopold Straße 5. Der zuletzt eingereichte Jahresabschluss ist jener zum 31.12.2008. Die SOREX – Wireless Solutions GmbH ist mit Vertrag vom 15.04.2004 gegründet worden.

Als handelsrechtlicher Geschäftsführer fungiert Dipl.-Ing. (FH) Christian Csank. Er vertritt seit 01.05.2004 die Gesellschaft selbstständig nach außen.

Gesellschafter sind der handelsrechtliche Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Christian Csank mit einer übernommenen und voll einbezahlten Stammeinlage in Höhe von EUR 29.750,-- sowie Ing. Harald Petersilka, mit einer voll einbezahlten Stammeinlage in Höhe von EUR 5.250,--.

Die SOREX – Wireless Solutions GmbH ist ein “Start Up”-Unternehmen im Technologiebereich und hat sich insbesondere auf die Datenübertragung “Bluetooth” spezialisiert. Ein wesentliches Produkt im Sicherheitsbereich ist der „SOREX Wireless Key“ mit dem fast jedes bluetoothfähiges Mobiltelefon zu einem elektronischen Schlüssel programmiert werden kann.

Zur Zeit sind 11 Dienstnehmer im gegenständlichen Unternehmen beschäftigt.

Von den zwei von der Gemeinschuldnerin betriebenen Geschäftsbereichen „Fremdsysteme“ und „Bluetooth-Produkte“ ist geplant, ersteren Bereich „Fremdsysteme“ zu schließen.

Der Bluetooth-Bereich soll fortgeführt werden und beabsichtigt die SOREX – Wireless Solutions GmbH, ihren Gläubigern eine Quote im Rahmen eines Zwangsausgleiches anzubieten.

Insolvenzursachen/Vermögensverhältnisse

Als Gründe für das Abgleiten in die Insolvenz wird im Konkursantrag ausgeführt, dass das Unternehmen hohe Anlaufkosten verzeichnete und insbesondere Förderungen im Rahmen von Darlehen beansprucht wurden. Das technische Konzept der nunmehrige Gemeinschuldnerin ist vom Markt akzeptiert worden. Man hat im Jahr 2009 bemerkt, dass der tatsächliche Umsatz den Erwartungen nicht entspricht, überdies konnte am Ende des Jahres 2009 eine größere Förderung nicht erlangt werden.

Nachdem einige Restrukturierungsschritte im Personalbereich vorgenommen worden sind, konnte dennoch nicht ein turn-around erreicht werden. So versuchte das „Start Up“ Unternehmen eine außergerichtliche Lösung mit seinen Gläubigern herbeizuführen, die letztlich im Februar 2010 gescheitert ist.

Der von der SOREX – Wireless Solutions GmbH vorgelegte ungeprüfte Status per 31.12.2009 zeigt freie Aktiva in Höhe von EUR 197.957,12 sowie

Passiva in Höhe von EUR 1,039.564,59. Daraus errechnet sich eine Überschuldung in Höhe von EUR 841.607,47.

Wir wollen nicht ausschließen, dass es der SOREX – Wireless Solutions GmbH nach Durchführung von weiteren Reorganisationsschritten, wie der Schließung des zweiten Geschäftsbereiches „Fremdsysteme“ aufgrund ihres innovativen Produktes und der Marktakzeptanz gelingen wird, ihren Gläubigern im Rahmen des Fortbetriebes eine Quote im Rahmen eines Zwangsausgleiches zu zahlen.

Sind Sie Gläubiger in diesem Verfahren?
Wenn Sie von dieser Insolvenz betroffen sind, ist es bis zur oben angegebenen Anmeldungsfrist notwendig, beim zuständigen Gericht Ihre Forderung bekannt zu geben. Zur optimalen Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche vertreten wir gerne Ihre Interessen in diesem Verfahren.

Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • eine firmenmäßig gefertigte Vollmacht
  • Rechnungen, OP-Listen, etc. in 3-facher Ausfertigung
  • Zur Überweisung künftiger Quotenbeträge Ihre Bankverbindung (IBAN, Internationale Bank Account Number, sowie BIC)
  • Haben Sie Eigentumsvorbehalt vereinbart, ersuchen wir um Übersendung jener Bescheinigungsmittel, aus welchen sich die rechtsgültige Vereinbarung desselben und die Art der auszusondernden Ware ergibt sowie einen schriftlichen Auftrag, dass wir den Eigentumsvorbehalt für Sie geltend machen sollen

Nach Erhalt dieser Unterlagen wird der AKV EUROPA Ihre Forderung ordnungsgemäß zur Anmeldung bringen, alle Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergreifen, sämtliche Gerichtstermine für Sie wahrnehmen und Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AKV EUROPA
Mag. Peter Janu
Tel.: 01/586-17-71 DW 310
E-Mail: inso@akveuropa.at


 
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