Mit Beschluss vom 02.07.2010 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Eberle, Gesellschaft m.b.H., Mitterstraße 14, 8055 Graz, eröffnet.
Verfahrensdaten:
- Gericht: Landesgericht Graz
- Geschäftszahl: 40 S 85/10 p
- Insolvenzeröffnung: 02.07.2010
- Anmeldungsfrist: 18.08.2010
- Prüfungstagsatzung: 25.08.2010
Der seit 1927 bestehende und seit 1987 in der Rechtsform einer GmbH geführte Familienbetrieb Bäckerei Eberle, Gesellschaft m.b.H. hat mit heutigem Tage seine Zahlungsunfähigkeit und insolvenzrechtliche Überschuldung eingestanden. Diese Insolvenz reiht sich in die Serie insolventer Backbetriebe innerhalb der letzten beiden Jahre ein.
Die in eigener Produktion gefertigten und überregional bekannten Backwaren wurden in 5
Geschäftslokalen in Graz zum Verkauf angeboten.
Aufgrund einer Erkrankung des Geschäftsführers in den letzten Jahren war dessen vollwertige Mitwirkung im Geschäftsbetrieb beeinträchtigt, was erhebliche Umsatzrückgänge zur Folge hatte. Im Unternehmen sind insgesamt 27 Dienstnehmer beschäftigt, davon 3 Angestellte und 24 Arbeiter.
Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf EUR 362.000,--, wobei auffallend ist, dass der Großteil auf Dienstnehmerforderungen bzw. Abfertigungsansprüche entfällt.
Die Aktiva werden mit rund EUR 161.000,-- angegeben, sodass eine rechnerische Überschuldung in der Höhe von EUR 201.000,-- gegeben ist.
Es besteht nicht die Absicht das Unternehmen fortzuführen, sodass dieses zu liquidieren sein wird.
Sind Sie Gläubiger in diesem Verfahren?
Wenn Sie von dieser Insolvenz betroffen sind, ist es bis zur oben angegebenen Anmeldungsfrist notwendig, beim zuständigen Gericht Ihre Forderung bekannt zu geben. Zur optimalen Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche vertreten wir gerne Ihre Interessen in diesem Verfahren.
Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- eine firmenmäßig gefertigte
Vollmacht
- Rechnungen, OP-Listen, etc. in 3-facher Ausfertigung
- Zur Überweisung künftiger Quotenbeträge Ihre Bankverbindung (IBAN, Internationale Bank Account Number, sowie BIC)
- Haben Sie Eigentumsvorbehalt vereinbart, ersuchen wir um Übersendung jener Bescheinigungsmittel, aus welchen sich die rechtsgültige Vereinbarung desselben und die Art der auszusondernden Ware ergibt sowie
einen schriftlichen Auftrag, dass wir den Eigentumsvorbehalt für Sie geltend machen sollen
Nach Erhalt dieser Unterlagen wird der AKV EUROPA Ihre Forderung ordnungsgemäß zur Anmeldung bringen, alle Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergreifen, sämtliche Gerichtstermine für Sie wahrnehmen und Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AKV EUROPA
Geschäftsstelle Graz
Mag. Markus Graf
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