Bekanntlich wurde über das Vermögen der JAR Schulungs GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und fand am 05.07.2010 die Prüfungs- und Berichtstagsatzung beim HG Wien statt.
Dabei wurden von 194 Gläubigern (davon 62 Flugschüler) Forderungen von ca. EUR 13,6 Mio. angemeldet, welche vorerst mit einem Betrag von EUR 2,1 Mio. anerkannt und mit EUR 11,5 aus Vorsichtsgründen bestritten worden sind. Laut der Auskunft des Masseverwalters, Dr. Stephan Riel, handelt es sich, nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass der eigentliche Sitz des Unternehmens in Salzburg liegt, um ein sehr zeitaufwändiges Verfahren und wird eine detaillierte Prüfung der einzelnen Forderungen noch erfolgen. Die Forderungen der Flugschüler wurden vom Masseverwalter vorerst mit einem symbolischen Wert von EUR 100,-- dem Grunde nach anerkannt. Bezüglich der Höhe der Forderungen erfolgt noch eine detaillierte Prüfung und Feststellung seitens der Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit beschränkter Haftung (kurz Austro Control genannt). Dadurch soll vermutlich gewährleistet werden, dass sämtliche angemeldeten Forderungen der Flugschüler nach einem einheitlichen Schema bewertet werden.
Die JAR Schulungs GmbH hat ihren derzeitigen Sitz in 1040 Wien, Operngasse 17 - 21, und firmierte bis 31. März dieses Jahres als "BFS Business Flight Salzburg Bedarfsflug GmbH" in Salzburg, wobei die Adresse Franz-Brötzner-Straße 12 auch einen durchaus höheren Bezug zum Zweck des Unternehmens aufweist, als die nunmehrige Adresse in der Operngasse 17 - 21 in Wien, welche unseres Wissens nach nicht, wie die Salzburger Anschrift, unmittelbar neben einem Flughafen gelegen ist.
Diese Sitzverlegung und Umbenennung der Gemeinschuldnerin erfolgte wohl lediglich aus dem Grund, in der Masse der Insolvenzfälle in Wien möglichst unbemerkt zu bleiben. Zudem soll der Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin, Herr Gerhard Wimmer, in Salzburg kein unbeschriebenes Blatt sein und besteht das Gerücht, dass er weit über seine Verhältnisse lebt.
Laut dem Bericht des Masseverwalters verfügte die Gemeinschuldnerin an der Adresse 1040 Wien, Operngasse 17 – 21, lediglich über ein „virtuelles Büro“. Tatsächlich befanden sich an der Adresse in Salzburg bis zuletzt der Sitz der Geschäftsleitung, sämtliche Unterlagen und wurde auch der theoretische und praktische Flugunterricht dort abgehalten. Der Geschäftsbetrieb war bei Konkurseröffnung jedoch bereits eingestellt und wurde mit Beschluss vom 26.05.2010 die Schließung des gemeinschuldnerischen Unternehmens bewilligt.
Unternehmensgegenstand der JAR Schulungs GmbH war bekanntlich die Ausbildung zum Linienpiloten und absolvierten rund 120 Schüler diese Ausbildung, die zwischen 12 und 18 Monaten dauert und rund EUR 60.000,-- kostet.
Laut den Einschätzungen des Masseverwalters reicht die Zahlungsunfähigkeit zumindest bis zum 31.12.2009 zurück. Ursache für das Abgleiten in die Insolvenz dürfte laut der Auskunft des Masseverwalters nicht der Betrieb der Flugschule selbst, der bis zum Schluss positiv geführt wurde, sondern Beteiligungen an zahlreichen anderen defizitären Unternehmungen gewesen sein, die im Zuge des Insolvenzverfahrens noch zu prüfen sein werden. Zudem ereigneten sich im Jahr 2010 zwei Flugunfälle (einer mit tödlichem Ausgang), die zu erheblicher Verunsicherung der Kunden führten.
An offenen Forderungen werden ca. EUR 800.000,-- angeführt, wobei es sich hauptsächlich um Ansprüche gegen die Flugschüler handelt, welche die Ausbildung nicht zur Gänze im Voraus bezahlt haben. Diese Forderungen wurden an die Oberbank AG zediert und dürften wohl kaum einbringlich sein, da die Schüler zu Recht einwenden werden, dass die nicht vollständig abgeschlossene Ausbildung wertlos ist und Restzahlungen daher nicht verlangt werden können.
Bei Konkurseröffnung standen 21 Arbeitnehmer, deren Bezüge seit April 2010 aushafteten, im Dienstverhältnis mit der Gemeinschuldnerin und wurden diese nach Vorliegen des Schließungsbeschlusses vom Masseverwalter gekündigt.
Die JAR Schulungs GmbH verfügt über keine freien liquiden Mittel und beträgt der Liquidationswert der Fahrnisse schätzungsweise lediglich EUR 12.000,--. Allerdings besteht an den Fahrnissen ein gesetzliches Pfandrecht zugunsten des Bestandgebers für den seit Sommer 2009 ausständigen Bestandzins in der Höhe von ca. EUR 180.000,--. Weiteres verwertbares Vermögen konnte durch den Masseverwalter nicht festgestellt werden.
Die nicht mehr gesicherte Finanzierung des Schulungsbetriebes war auch der Grund dafür, dass die Austro Control mit Mandatsbescheid vom 27.04.2010 die unverzügliche Einstellung des Ausbildungsbetriebes verfügt hat. Als Flugschule steht die Gemeinschuldnerin unter der Aufsicht der Austro Control und musste der Masseverwalter seine Vorgehensweise laufend mit dieser absprechen und werden sämtliche Schülerakten an diese übergeben.
Der Flugunterricht wurde mit geleasten bzw. gemieteten Flugzeugen durchgeführt. Diese Flugzeuge wurden von der AJ Marketing GmbH (gegen die ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde – 38 S 21/10v) geleast und hat die Gemeinschuldnerin für diese Bürgschaften in der Höhe von ca. EUR 9 Mio. übernommen.
Der Masseverwalter konnte kein verwertbares Vermögen feststellen und sind nicht einmal genügend liquide Mittel für dringend notwendige Maßnahmen, wie z.B. die Einlagerung der Buchhaltung etc. vorhanden. Aufgrund der gegebenen Sachlage, blieb keine andere Möglichkeit, als die Masseunzulänglichkeit anzuzeigen. Sämtliche Gläubiger werden nach dem derzeitigen Stand somit leer ausgehen.
Von diesem Insolvenzfall werden insbesondere die Flugschüler besonders hart getroffen und unter Umständen sogar in den finanziellen Ruin getrieben. Viele Flugschüler haben ihre gesamten Ersparnisse aufgebraucht und sogar Kredite aufgenommen, um den Ausbildungsbetrag im Voraus aufzubringen. Einige Schüler berichteten zudem, dass Sie vom Geschäftsführer laufend dazu gedrängt worden seien, Vorauszahlungen zu leisten.
Kurioserweise kursierte in den letzten Wochen eine E-Mail von einer BFS Arbeitsgruppe, mit welchem den Flugschülern mitgeteilt wird, dass die Gründung einer neuen Gesellschaft von der die Schüler übernommen werden und die Ausbildung fortsetzen können, bereits geplant ist. In diesem E-Mail wird den Flugschülern wie folgt mitgeteilt: „Es wird wohl rechtliche Probleme verursachen wenn Flugschüler, die gleichzeitig ihre Forderungen als Gläubiger geltend machen, von der neuen Schule übernommen werden. Daher können wir dazu nur folgendes sagen: Seit vorsichtig mit dem was ihr macht und wie ihr euch entscheidet.“ Zum Schluss werden allen Schülern die Daumen gedrückt, dass sie übernommen werden.
Diese Einschüchterungstaktik dürfte aufgegangen und der Grund dafür sein, dass von den rund 120 lediglich 62 Flugschüler ihre Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben. Laut der Auskunft des Masseverwalters wird eine nachträgliche Prüfungstagsatzung stattfinden und können alle Flugschüler ihre Forderungen noch nachträglich anmelden und müssen dafür nur die Gerichtsgebühren in der Höhe von EUR 20,-- begleichen.
Tatsache ist, dass der Masseverwalter mit der Austro Control die Aufhebung des Ausbildungsverbotes eingehend erörtert hat um feststellen zu können, ob das Unternehmen fortgeführt oder geschlossen werden soll. Da die ausreichende und gesicherte Finanzierung des Flugbetriebes seitens der Gemeinschuldnerin in keinster Weise nachgewiesen werden konnte, kam es nicht zur Aufhebung des Ausbildungsverbotes und wurde vom Masseverwalter daher die Schließung des Unternehmens beantragt.
Es bleibt daher mehr als fraglich, woher die finanziellen Mittel für die Neueröffnung einer Flugschule kommen sollen. Abgesehen davon, bestehen berechtigte Zweifel, dass Herr Wimmer von der Austro Control erneut eine entsprechende Berechtigung, die ihn zum Betrieb einer Flugschule ermächtigt, erteilt werden wird.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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