AKV
Alpenlaendischer Kreditorenverband

KOOPERATION FUER UNTERNEHMESSTRATEGIE UND CONTROLLING
   

HOME



Mahn- und Inkassowesen

Insolvenzvertretung

Wirtschaftsauskuenfte

Beratung



AKV News

Kontakt

     
STMK: INSOLVENZ BRUNNER GASTRONOMIEBETRIEBSGESELLSCHAFT MBH
Geschrieben am Mittwoch, 07.Juli. @ 13:48:18 CEST

 KB5 Business: Wirtschaft & Firmen. Die Brunner Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH, Neutorgasse 50, 8010 Graz hat Insolvenzantrag gestellt.

Die Brunner Gastronomiebetriebsgesellschaft mbH hat beim Landesgericht für ZRS Graz einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt und mit der Eröffnung ist in Kürze zu rechnen. Die Gesellschaft hat 3 Gastronomiebetriebe in Graz gepachtet und zwar:

  • Neutorcafe, Neutorgasse 50, 8010 Graz
  • Gasthof Kutscherhof, Ziehrerstraße 68, 8051 Graz
  • Gasthaus Postl, Annenstraße 44, 8020 Graz

Die drei betriebenen Gastronomiebetriebe sollen nach den Angaben im Insolvenzantrag bereits seit Jahren durch Zuschüsse der Gesellschafter bzw. verbundenen Unternehmungen finanziert werden. In den drei Betrieben werden 28 Dienstnehmer beschäftigt. Eine Weiterführung in der bisherigen Form ist nicht beabsichtigt, sodass damit zu rechnen ist, dass die Pachtverhältnisse im Rahmen eines zu eröffnenden Konkursverfahrens aufgelöst werden.

Die Verbindlichkeiten sollen EUR 373.000,-- betragen und schlüsseln sich wie folgt auf:

  • Lieferanten EUR 135.000,--
  • GKK EUR 180.000,--
  • Magistrat EUR 33.000,--
  • Finanzamt EUR 25.000,--
  • Insgesamt EUR 373.000,--

Diesen Verbindlichkeiten sollen in erster Linie Forderungen bzw. Anfechtungsansprüche in der Höhe von ca. EUR 40.000,-- als Aktiva gegenüberstehen.

Sind Sie Gläubiger in diesem Verfahren?
Wenn Sie von dieser Insolvenz betroffen sind, ist es bis zur oben angegebenen Anmeldungsfrist notwendig, beim zuständigen Gericht Ihre Forderung bekannt zu geben. Zur optimalen Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche vertreten wir gerne Ihre Interessen in diesem Verfahren.

Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • eine firmenmäßig gefertigte Vollmacht
  • Rechnungen, OP-Listen, etc. in 3-facher Ausfertigung
  • Zur Überweisung künftiger Quotenbeträge Ihre Bankverbindung (IBAN, Internationale Bank Account Number, sowie BIC)
  • Haben Sie Eigentumsvorbehalt vereinbart, ersuchen wir um Übersendung jener Bescheinigungsmittel, aus welchen sich die rechtsgültige Vereinbarung desselben und die Art der auszusondernden Ware ergibt sowie einen schriftlichen Auftrag, dass wir den Eigentumsvorbehalt für Sie geltend machen sollen

Nach Erhalt dieser Unterlagen wird der AKV EUROPA Ihre Forderung ordnungsgemäß zur Anmeldung bringen, alle Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergreifen, sämtliche Gerichtstermine für Sie wahrnehmen und Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AKV EUROPA
Geschäftsstelle Graz
Mag. Franz Blantz
Tel.: 0316/82 15 11
Mobil: 0664/845 92 07
E-Mail: graz@akveuropa.at


 
Inhalt © 2010 AKV EUROPA - Alpenländischer Kreditorenverband. E-Mail: werbung@akveuropa.at.
News-System © 2003 by IFO.net GmbH.