Die LOBSTERDOCK Gastronomie und Handels GmbH, 96hat auf ihre Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung mit der Einbringung eines Insolvenzantrages beim Landesgericht Innsbruck reagieren müssen. Das Gericht hat diesem Antrag stattgegeben und mit Edikt vom 06.07.2010 den Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.
Verfahrensdaten:
- Gericht: Landesgericht Innsbruck
- Geschäftszahl: 7 S 47/10 m
- Insolvenzeröffnung: 06.07.2010
- Anmeldungsfrist: 03.09.2010
- Prüfungstagsatzung: 17.09.2010, 10.30 Uhr
Die Antragstellerin ist im Firmenbuch des Landesgericht Wiener Neustadt zu FN 299411 k protokolliert. Das Stammkapital beträgt EUR 105.000,--, ist zur Gänze einbezahlt und wird von den Gesellschaftern Benjamin Rimml und Nora Crammer gehalten. Als Geschäftsführer fungiert Ing. Raimund Crammer, wobei er die Gesellschaft seit 13.10.2008 selbständig vertritt.
Das Unternehmen wurde bis zuletzt operativ in Kitzbühel betrieben. Mittlerweile ist der Betrieb aber faktisch geschlossen. Als Firmensitz wurde Mödling gewählt, da der Geschäftsführer dort auch als Geschäftsführer der RCM Design GmbH tätig ist.
Zu den Ursachen des Vermögensverfalles wird angegeben, dass es seit der Unternehmensgründung leider trotz größter Bemühungen der Geschäftsleitung nicht gelungen ist, eine positive Ertragssituation zu realisieren. Zusätzlich zum Stammkapital wurde seinerzeit durch defacto eigenkapitalersetzende Darlehen nahe stehender Unternehmen ein massiver Anteil der seinerzeitigen Verlustabdeckung geleistet.
Dem Liquidationsstatus ist zu entnehmen, dass den Aktiven in der Höhe von EUR 127.600,-- Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 441.300,-- gegenüberstehen, sodass sich die Überschuldung mit ca. EUR 313.700,-- errechnet.
Sind Sie Gläubiger in diesem Verfahren?
Wenn Sie von dieser Insolvenz betroffen sind, ist es bis zur oben angegebenen Anmeldungsfrist notwendig, beim zuständigen Gericht Ihre Forderung bekannt zu geben. Zur optimalen Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche vertreten wir gerne Ihre Interessen in diesem Verfahren.
Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- eine firmenmäßig gefertigte
Vollmacht
- Rechnungen, OP-Listen, etc. in 3-facher Ausfertigung
- Zur Überweisung künftiger Quotenbeträge Ihre Bankverbindung (IBAN, Internationale Bank Account Number, sowie BIC)
- Haben Sie Eigentumsvorbehalt vereinbart, ersuchen wir um Übersendung jener Bescheinigungsmittel, aus welchen sich die rechtsgültige Vereinbarung desselben und die Art der auszusondernden Ware ergibt sowie
einen schriftlichen Auftrag, dass wir den Eigentumsvorbehalt für Sie geltend machen sollen
Nach Erhalt dieser Unterlagen wird der AKV EUROPA Ihre Forderung ordnungsgemäß zur Anmeldung bringen, alle Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergreifen, sämtliche Gerichtstermine für Sie wahrnehmen und Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AKV EUROPA
Geschäftsstelle Innsbruck
Andrea Kofler
Tel.: (0512) 58 24 88
E-Mail: innsbruck@akveuropa.at