Die CREATIV-CAR’S Handels GmbH, 4522 Sierning, Pessendorf 59, ist überschuldet und zahlungsunfähig. Daher beantragte sie durch ihren Rechtsvertreter die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens. Das Landesgericht Steyr hat diesem Antrag stattgegeben und mit Beschluss vom 14.07.2010 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.
Verfahrensdaten:
- Gericht: Landesgericht Steyr
- Geschäftszahl: 14 S 36/10g
- Insolvenzverwalter: Dr. Julius Bitter, Rechtsanwalt, 4560 Kirchdorf an der Krems, Schmideggstraße 5
- Insolvenzeröffnung: 14.07.2010
- Anmeldungsfrist: 31.08.2010
- Prüfungstagsatzung: 14.09.2010
- Sanierungsplan- und Schlussrechnungstagsatzung: 12.10.2010
Firmenbuch:
Die Schuldnerin ist beim Landesgericht Steyr zu FN 171925g protokolliert. Sie ist mit einem Stammkapital in der Höhe von ATS 500.000,00 ausgestattet, das zur Hälfte einbezahlt ist.
Einziger Gesellschafter und Geschäftsführer ist Herr Karl Hodanek.
Unternehmensgegenstand ist der Handel mit gebrauchten Kfz. Die Geschäftsräumlichkeiten sind gemietet.
Derzeit ist lediglich noch eine Dienstnehmerin mit einem Stundenausmaß von 15 Wochenstunden beschäftigt. Weitere Dienstverhältnisse wurden bereits vor Eröffnung des Verfahrens aufgelöst.
Zur wirtschaftlichen Entwicklung/Ursachen der Insolvenz:
Auslösend für die Konkursantragstellung war eine Steuerprüfung durch die Finanzbehörden und eine Nachforderung für die Jahre 2005 bis 2009 in der Größenordnung von ca. EUR 200.000,00.
Zur Vermögenslage:
- Aktiva EUR 75.529,45
- Passiva EUR 284.051,72
- Überschuldung EUR 208.522,27
Auf der Aktivseite sind im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auch gebrauchte Kfz anzuführen. Weiters ist das Stammkapital nur zur Hälfte einbezahlt und ist dieses jedenfalls beim Gesellschafter einzufordern.
Das schuldnerische Unternehmen soll fortgeführt werden und es wurde gemeinsam mit dem Eröffnungsantrag auch der folgende Sanierungsplanvorschlag unterbreitet:
Die Gläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine Quote von 20 %, zahlbar innerhalb von 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages.
Dieser Sanierungsplanvorschlag entspricht den gesetzlichen Mindesterfordernissen und bedarf sicherlich hinsichtlich der Angemessenheit und der Erfüllbarkeit der Quote eine Überprüfung.
Auch wird eine mögliche Sanierung davon abhängig sein, ob die Hauptgläubigerin, die Republik Österreich, diesem Vorschlag zustimmt, zumal sie über wesentlich mehr als die Hälfte des Forderungsvolumens verfügt.
Durch die Insolvenz sind rund 30 Gläubiger geschädigt.
Sind Sie Gläubiger in diesem Verfahren?
Wenn Sie von dieser Insolvenz betroffen sind, ist es bis zur oben angegebenen Anmeldungsfrist notwendig, beim zuständigen Gericht Ihre Forderung bekannt zu geben. Zur optimalen Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche vertreten wir gerne Ihre Interessen in diesem Verfahren.
Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- eine firmenmäßig gefertigte
Vollmacht
- Rechnungen, OP-Listen, etc. in 3-facher Ausfertigung
- Zur Überweisung künftiger Quotenbeträge Ihre Bankverbindung (IBAN, Internationale Bank Account Number, sowie BIC)
- Haben Sie Eigentumsvorbehalt vereinbart, ersuchen wir um Übersendung jener Bescheinigungsmittel, aus welchen sich die rechtsgültige Vereinbarung desselben und die Art der auszusondernden Ware ergibt sowie
einen schriftlichen Auftrag, dass wir den Eigentumsvorbehalt für Sie geltend machen sollen
Nach Erhalt dieser Unterlagen wird der AKV EUROPA Ihre Forderung ordnungsgemäß zur Anmeldung bringen, alle Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergreifen, sämtliche Gerichtstermine für Sie wahrnehmen und Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AKV EUROPA
Geschäftsstelle Linz
Dr. Franz Loizenbauer
Tel.: 0732/65 63 51
Mobil: 0664/845 92 01
E-Mail: linz@akveuropa.at