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OÖ: INSOLVENZ AQUA SYSTEM TECHNOLOGIE FÜR ABWASSERREINIGUNG GMBH
Geschrieben am Montag, 26.Juli. @ 11:13:08 CEST

 KB5 Business: Wirtschaft & Firmen. Die Aqua System Technologie für Abwasserreinigung GmbH, 4906 Eberschwang, Leopoldshofstadt 50, ist überschuldet und zahlungsunfähig. Daher beantragte sie durch ihren Rechtsvertreter die Eröffnung eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung. Das Gericht hat diesem Antrag stattgegeben und mit Beschluss vom 23.07.2010 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.

Verfahrensdaten:

  • Gericht: Landesgericht Ried im Innkreis
  • Geschäftszahl: 17 S 29/10m
  • Verwalter: Mag. Christoph Danner, Rechtsanwalt, 4780 Schärding, Lamprechtsstraße 2
  • Verfahrenseröffnung: 23.07.2010
  • Anmeldungsfrist: 22.10.2010
  • Prüfungstagsatzung: 11.08.2010, 10.10 Uhr

Die Anmeldefrist wurde durch das Gericht nach der Sanierungsplantagsatzung anberaumt und wird noch zu berichtigen sein. Es ist damit zu rechnen, dass die Anmeldefrist Anfang Oktober endet.

Firmenbuch:

Das Unternehmen wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 11.01.1996 errichtet und ist derzeit beim Firmenbuch des Landesgerichtes Ried im Innkreis zu FN 143852y protokolliert.

Das Stammkapital in der Höhe von ATS 500.000,00 ist zur Gänze einbezahlt und wird durch folgende Gesellschafter gehalten:

  • Maria Gadringer, ATS 125.000,00
  • Reinhard Gadringer, ATS 375.000,00

Die Geschäftsführung liegt alleine bei Reinhard Gadringer.

Der Unternehmensgegenstand liegt in der Abwassertechnik und der Herstellung und dem Vertrieb von Abwasserreinigungssystemen.

Derzeit werden sechs Mitarbeiter beschäftigt.

Zur wirtschaftlichen Entwicklung:

2008 und 2009 seien geringe Jahresüberschüsse erzielt worden. 2010 habe sich die Unternehmenssituation aufgrund eines Umsatzeinbruchs im Kommunalbereich massiv verschlechtert. Die vorhandenen Kreditlinien wurden aufgrund mangelnder Sicherheiten nicht mehr ausgeweitet. Ein Großauftrag wurde zuletzt auf ungewisse Zeit verschoben.

Zur Vermögenslage:

Die Aktiva werden mit rund EUR 195.000,00 bewertet. Offene Forderungen von ca. EUR 27.000,00 wurden an ein Kreditinstitut zediert. Die Passiva liegen laut der Gläubigerliste per 09.07.2010 bei ca. EUR 470.200,00.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 weist Verbindlichkeiten von ca. EUR 607.000,00 aus. Der Bilanzgewinn lag bei etwa EUR 149.800,00, darin enthalten ein Gewinnvortrag von EUR 141.600,00.

Gemäß dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen neuen Insolvenzrecht wurde folgender Sanierungsplanvorschlag unterbreitet:

Die Gläubiger erhalten eine Quote von insgesamt 35 %. Die erste Teilquote von 15 % ist binnen vier Wochen ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages fällig. Weitere zwei Teilquoten von je 10 % sind innerhalb von sechs und innerhalb von 12 Monaten ab Annahme fällig.

Bei Annahme des Sanierungsplanes sollen zwei Gesellschafter mit Eigenkapital in Höhe der ersten Sanierungsplanquote in die Gesellschaft aufgenommen werden. Weiters wurde bereits ein Mitarbeiter abgebaut und die Geschäftstätigkeit in der Abwassertechnik, insbesondere im Industriebereich verstärkt.

Durch die Insolvenz sind rund 60 Gläubiger geschädigt.

Sind Sie Gläubiger in diesem Verfahren?
Wenn Sie von dieser Insolvenz betroffen sind, ist es bis zur oben angegebenen Anmeldungsfrist notwendig, beim zuständigen Gericht Ihre Forderung bekannt zu geben. Zur optimalen Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche vertreten wir gerne Ihre Interessen in diesem Verfahren.

Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • eine firmenmäßig gefertigte Vollmacht
  • Rechnungen, OP-Listen, etc. in 3-facher Ausfertigung
  • Zur Überweisung künftiger Quotenbeträge Ihre Bankverbindung (IBAN, Internationale Bank Account Number, sowie BIC)
  • Haben Sie Eigentumsvorbehalt vereinbart, ersuchen wir um Übersendung jener Bescheinigungsmittel, aus welchen sich die rechtsgültige Vereinbarung desselben und die Art der auszusondernden Ware ergibt sowie einen schriftlichen Auftrag, dass wir den Eigentumsvorbehalt für Sie geltend machen sollen

Nach Erhalt dieser Unterlagen wird der AKV EUROPA Ihre Forderung ordnungsgemäß zur Anmeldung bringen, alle Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergreifen, sämtliche Gerichtstermine für Sie wahrnehmen und Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AKV EUROPA
Geschäftsstelle Linz
Mag. Helene Knoll
Tel.: 0732/65 63 51
Mobil: 0664/845 92 12
E-Mail: linz@akveuropa.at


 
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