Unter Vorlage eines Sanierungsplanes, einer Vermögensübersicht und eines Finanzplanes wurde über das Vermögen des Reinhard Puchleitner, Mittergoggitsch 37, 8323 St. Marein bei Graz, ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragt, welches am 29.07.2010 vom Landesgericht für ZRS Graz eröffnet wurde.
Verfahrensdaten:
- Gericht: Landesgericht Graz
- Geschäftszahl: 40 S 94/10 m
- Verfahrenseröffnung: 29.07.2010
- Anmeldungsfrist: 28.08.2010
- Gläubigerversammlung: 25.08.2010
- Prüfungstagsatzung: 28.09.2010
Gegenständliches Transportunternehmen wird seit dem Jahr 1993 in Form eines protokollierten Einzelunternehmens geführt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung werden 23 Dienstnehmer beschäftigt.
Insolvenzursachen
Die Insolvenz wird auf die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf die Transportbranche im Allgemeinen sowie auf den steigenden Kostendruck (steigende Fixkosten bei höchstens gleichbleibenden Umsätzen) zurückgeführt.
Der Gläubigerschaft wird die gesetzliche Mindestquote in Höhe von 30 % binnen 2 Jahren angeboten.
Festzuhalten ist, dass das Unternehmen nunmehr zum dritten Mal nach 1997 und 2006 insolvent ist, wobei die Vorinsolvenzen jeweils nach Annahme eines Zwangsausgleiches endeten.
Vermögensverhältnisse
Die Summe der Passiva beläuft sich auf rund EUR 767.000,--. Die Aktiva werden mit rund EUR 530.000,-- in Ansatz gebracht, wobei hierin eine Liegenschaft enthalten ist, deren Wert erst zu ermitteln sein wird bzw. sollen die Außenstände in Höhe von rund EUR 151.000,-- abgetreten sein.
Der Sanierungsverwalter hat nunmehr inhaltlich den für die nächsten 90 Tage vorliegenden Finanzplan auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen, ebenso die Wirtschaftslage des Unternehmens. Er hat darüber zu berichten, ob der Finanzplan eingehalten und der Sanierungsplan erfüllbar ist. Die angestrebte Eigenverwaltung besteht im Rahmen des gewöhnlichen Unternehmensbetriebes, zahlreiche Rechtsgeschäfte, insbesondere solche die nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehören sowie die Auflösung gewisser Verträge bedürfen der Genehmigung des Sanierungsverwalters. Sollte zudem der Sanierungsplan nicht innerhalb von 90 Tagen angenommen werden, so wird die Eigenverwaltung entzogen und ein Masseverwalter bestellt werden.
Sind Sie Gläubiger in diesem Verfahren?
Wenn Sie von dieser Insolvenz betroffen sind, ist es bis zur oben angegebenen Anmeldungsfrist notwendig, beim zuständigen Gericht Ihre Forderung bekannt zu geben. Zur optimalen Durchsetzung und Sicherung Ihrer Ansprüche vertreten wir gerne Ihre Interessen in diesem Verfahren.
Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- eine firmenmäßig gefertigte
Vollmacht
- Rechnungen, OP-Listen, etc. in 3-facher Ausfertigung
- Zur Überweisung künftiger Quotenbeträge Ihre Bankverbindung (IBAN, Internationale Bank Account Number, sowie BIC)
- Haben Sie Eigentumsvorbehalt vereinbart, ersuchen wir um Übersendung jener Bescheinigungsmittel, aus welchen sich die rechtsgültige Vereinbarung desselben und die Art der auszusondernden Ware ergibt sowie
einen schriftlichen Auftrag, dass wir den Eigentumsvorbehalt für Sie geltend machen sollen
Nach Erhalt dieser Unterlagen wird der AKV EUROPA Ihre Forderung ordnungsgemäß zur Anmeldung bringen, alle Maßnahmen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergreifen, sämtliche Gerichtstermine für Sie wahrnehmen und Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Verfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
AKV EUROPA
Geschäftsstelle Graz
Mag. Franz Blantz
Tel.: 0316/82 15 11
Mobil: 0664/845 92 07
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