
Allgemeine Geschäftsbedingungen
PrintPRÄAMBEL
Der AKV Europa ist eine unabhängige Gläubigerschutzorganisation, die Unternehmen und Private bei möglichen Forderungsverlusten im In- und Ausland unterstützt. Die langjährige Erfahrung und die Seriosität garantieren eine schnelle und professionelle Bearbeitung. Der AKV EUROPA unterliegt einem Vereinsstatut, die Mitglieder können daher preislich bevorzugte Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Mitgliedschaft kann mittels eingeschriebenen Briefes bis spätestens 30.September eines Jahres für das Folgejahr gekündigt werden.
FORDERUNGSMANAGEMENT
Allgemeine Grundlagen
Alle dem AKV EUROPA übergebenen Forderungen werden nach Möglichkeit außergerichtlich unter Berücksichtigung juristischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte betrieben.
Der AKV EUROPA berechnet dem säumigen Schuldner anfallende Kosten, Spesen und Zinsen. Dem Mitglied/Mandanten entstehen bei Zahlung dieser Beträge durch den Schuldner keine zusätzlichen Kosten.
Der AKV EUROPA betreibt die ihm übergebenen Forderungen im Rahmen der Richtlinien des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Die Tätigkeit des AKV EUROPA ist gemäß der Verbandsstatuten nicht auf Gewinn gerichtet, daher werden lediglich Selbstkosten verrechnet.
Das Mitglied/der Mandant honoriert die zweckentsprechenden Leistungen des AKV EUROPA nach den AKV-Tarifsätzen, die mit der Verordnung BGBl 1996/141 § 3 im Einklang stehen. Diese Kosten werden jedoch vom Schuldner namens des Mitgliedes/Mandanten unter dem Titel des Schadenersatzes gemäß §§ 1333 iVm 1295 ABGB eingefordert.
Soweit die Forderung sowie die Betreibungskosten und Verzugszinsen trotz Erlangung eines gerichtlichen Exekutionstitels nicht einbringlich gemacht werden können bzw. sich sonst die Uneinbringlichkeit klar erweist, ermäßigt der AKV EUROPA seine Vergütungsansprüche und es werden dem Mitglied/Mandanten lediglich Minimalspesen verrechnet.
Der AKV EUROPA ist berechtigt zur Absicherung der Forderung nach eigenem Ermessen Zahlungsübereinkommen und Ratenvereinbarungen zu treffen und eingehende Beträge zuerst auf Kosten und Auslagen zu buchen. Unmittelbar beim AKV EUROPA einlangende Zahlungen des Schuldners können mit den Vergütungsansprüchen gegen das Mitglied/den Mandanten aufgerechnet werden. Eingehende Zahlungen werden unverzüglich an das Mitglied/den Mandanten abgerechnet und 14-tägig überwiesen. Das Mitglied/der Mandant verständigt den AKV EUROPA umgehend über direkte Zahlungen durch den Schuldner, ebenso über erteilte Gutschriften.
Das Mitglied/der Mandant ist verpflichtet, keine Handlungen zu setzen, die die Einbringlichmachung der dem AKV EUROPA gebührenden Inkassokosten und Verzugszinsen, welche dem Schuldner vorgeschrieben werden, verhindern oder erschweren. Insbesondere hat das Mitglied/der Mandant ohne Zustimmung des AKV EUROPA dem Schuldner hinsichtlich dieser Inkassokosten und Zinsen keine Nachlässe zu gewähren, keine direkten Verhandlungen mit dem Schuldner zu führen bzw. keine Vergleiche abzuschließen. Der Schuldner ist an den AKV EUROPA zu verweisen. Im gegenteiligen Fall verpflichtet sich das Mitglied/der Mandant dem AKV EUROPA die dem Schuldner vorgeschriebenen Inkassokosten zu vergüten.
Der AKV EUROPA behält sich die einzelnen Betreibungsmaßnahmen gegenüber dem Schuldner vor. Er ist berechtigt, seine Betreibungsmaßnahmen allenfalls einzustellen, wenn ihm ein weiteres Vorgehen wirtschaftlich oder juristisch nicht mehr vertretbar erscheint. Die zum Inkasso übergebenen, ungeklagten Forderungen müssen fällig sein, dem Grunde und der Höhe nach zu Recht bestehen, vom Schuldner unbestritten sein und bleiben und es dürfen keine Gegenforderungen eingewendet werden. Aber auch strittige Forderungen werden vom AKV EUROPA übernommen: In diesen Fällen wird versucht, auf außergerichtlichem Weg eine juristische und kaufmännische Abklärung und Einbringlichmachung der Forderungen zu erreichen.
Recherchekosten: Für die erforderlichen Erhebungen bei unvollständigen oder geänderten Namen oder Adressen sowie für die Feststellung der Vermögensverhältnisse der Schuldner werden dem Mitglied/Mandanten lediglich dafür anfallende Barauslagen verrechnet. Übersteigen die dabei anfallenden Kosten den maximalen Betrag laut geltendem Konditionenblatt, wird die vorherige Zustimmung des Mitgliedes/Mandanten eingeholt. Alle Erhebungen finden nach bestem Wissen und Gewissen statt, eine Haftung für die Richtigkeit der Erhebungsergebnisse kann jedoch nicht erfolgen. Der AKV EUROPA bearbeitet alle ihm zur Einziehung übergebenen Forderungen mit größter Sorgfalt. Die Überwachung von Verjährungsfristen ist jedoch nicht Teil der Inkassotätigkeit und muss durch das Mitglied/den Mandanten erfolgen. Der AKV EUROPA übernimmt keine Haftung für die Verjährung von Forderungen.
Für den Fall, dass über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist der AKV EUROPA berechtigt, für das Mitglied/den Mandanten bereits zur Betreibung übergebene Forderungen auch im Insolvenzverfahren anzumelden.
Forderungsmanagement Österreich und Deutschland
Erfolgreiche Forderungsbetreibung
Dem Mitglied/Mandanten entstehen bei Zahlung der Inkassokosten und Verzugszinsen durch den Schuldner keine zusätzlichen Kosten.
Reine Kapitalforderung ist einbringlich
Sofern der Schuldner nur die reine Forderung bzw. Teilforderung bezahlt, nicht aber die entstandenen Kosten und eventuell aufgelaufenen Zinsen und der AKV EUROPA aus wirtschaftlichen Gründen empfiehlt, wegen dieser Zinsen und Kosten keine weiteren Maßnahmen zu setzen, werden sowohl bei außergerichtlicher als auch bei gerichtlicher Betreibung Bearbeitungskosten laut geltendem Konditionenblatt verrechnet.
Stornierung einer Beauftragung durch das Mitglied/den Mandanten
Storniert das Mitglied/der Mandant die Beauftragung innerhalb von 5 Werktagen bzw. überschneidet sich die Zahlung des Schuldners mit der Übergabe des Inkassoauftrages und wird dies unverzüglich vom Mitglied/Mandanten mitgeteilt, werden dem Mitglied/Mandanten keine Kosten verrechnet.
Für den Fall, dass das Mitglied/der Mandant dem AKV EUROPA die Möglichkeit zur weiteren Bearbeitung nimmt, sei es durch Rückziehung eines Falles, Beauftragung eines Dritten, Zahlungsvereinbarungen ohne Einbeziehung (Zustimmung) des AKV EUROPA oder Nichtbeantwortung von AKV-Anfragen, verpflichtet sich das Mitglied/der Mandant, die dem Schuldner vorgeschriebenen Inkassokosten zu bezahlen. Bei bereits erfolgter gerichtlicher Betreibung werden zusätzlich die aufgelaufenen Gerichts- und Anwaltskosten verrechnet.
Außergerichtliche Forderungsbetreibung
Uneinbringlichkeit der Forderung
Empfiehlt der AKV EUROPA die Ausbuchung einer Forderung, weil diese aufgrund der Vermögenssituation des Schuldners, Unwirtschaftlichkeit der Weiterbetreibung bzw. aus sonstigen Gründen (Firmenlöschung, Liquidation, Tod etc.) uneinbringlich erscheint, entstehen dem Mitglied/Mandanten keine Kosten. Für Erhebungen angefallene Barauslagen sind vom Mitglied/Mandanten zu ersetzen. Bei Uneinbringlichkeit von strittigen bzw. abklärungsbedürftigen Forderungen werden dem Mitglied/Mandanten Bearbeitungskosten laut geltendem Konditionenblatt verrechnet.
Gerichtliche Forderungsbetreibung
Kann eine Forderung außergerichtlich nicht eingebracht werden, wird über Auftrag des Mitgliedes/Mandanten die Klage oder Exekution gegen den Schuldner eingeleitet. Die gerichtliche Forderungsbetreibung erfolgt dabei über regional ansässige AKV-Verbandsanwälte. Der AKV EUROPA übernimmt keine Haftung für das Prozessrisiko sowie die Einbringlichkeit der Forderung.
Für Barauslagen der Klags- und Exekutionsführung ist vom Mitglied/Mandanten ein Kostenvorschuss zu erlegen, welcher bei Einbringlichmachung der Forderung und der Kosten an das Mitglied/ den Mandanten refundiert wird.
Ausschließlich im Falle der Erfolglosigkeit einer gerichtlichen Betreibung werden dem Mitglied/Mandanten Minimalspesen sowie die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten verrechnet.
Forderungsmanagement International
Der AKV EUROPA betreibt die Forderungen seiner Mitglieder/Mandanten in allen Staaten unter Berücksichtigung internationaler Regelungen sowie der Gegebenheiten und der gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Land. Er ist in dieser Eigenschaft auch eine autorisierte Betreibungsstelle seitens der Österreichischen Kontrollbank und der österreichischen Kreditversicherungen.
Grundsätzlich gelten für die Betreibung im Ausland die gleichen Bedingungen wie in Österreich und Deutschland mit nachstehenden Abweichungen:
Stornierung / Überschneidung / Uneinbringlichkeit einer Forderung im Ausland
Überschneidet sich die Übergabe einer Forderung an den AKV EUROPA mit einer Zahlung des Schuldners an das Mitglied/den Mandanten bzw. wird der Auftrag innerhalb von 5 Werktagen storniert, so werden dem Mitglied/Mandanten Minimalspesen laut geltendem Konditionenblatt verrechnet.
Stellt sich im außergerichtlichen Stadium heraus, dass die gerichtliche Betreibung einer Forderung im Ausland wirtschaftlich nicht zweckmäßig ist, so verrechnet der AKV EUROPA Minimalspesen laut geltendem Konditionenblatt zuzüglich etwaiger aufgelaufener Barauslagen. Zu den Kosten des AKV EUROPA können die Aufwendungen einer etwaigen Einschaltung ausländischer Kollegialorganisationen und ausländischer Anwälte kommen. Diese werden immer erst nach Rücksprache mit dem Mitglied/Mandanten beauftragt.
Dubiosenmanagement
Der AKV EUROPA übernimmt bei Vorhandensein eines Exekutionstitels gegen eine jährliche Pauschalgebühr sowie ein Erfolgshonorar laut geltendem Konditionenblatt die Bearbeitung uneinbringlicher Forderungen in Österreich. Für die weitere Betreibung entstehen dem Mitglied/Mandanten keine Kosten, auch erfolglose Exekutionsschritte usw. werden dem Mitglied/Mandanten nicht berechnet (mit Ausnahme der Pauschal- und Gerichtskosten). Voraussetzung für die Durchführung eines Dubioseninkassos ist das Bestehen eines rechtskräftigen Titels sowie dessen erfolglose exekutive Betreibung und eine Mindestforderungshöhe von EUR 500,--. Der AKV EUROPA behält sich in jedem Fall die Übernahme einzelner Fälle und die zu treffenden Maßnahmen vor.
INSOLVENZVERTRETUNG
Das Mitglied/der Mandant beauftragt den AKV EUROPA mit der Vertretung in Insolvenzverfahren durch die Übermittlung einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht (per Email, Fax oder Post). Das Mitglied/der Mandant verpflichtet sich alle gegenständlichen Unterlagen, welche zur Vertretung notwendig sind, dem AKV EUROPA so rechtzeitig zu übermitteln, dass dieser in der Lage ist, Forderungsanmeldungen bzw. sonstige Rechtshandlungen fristgerecht vorzunehmen. Zur Wahrung der Fristen müssen alle relevanten Unterlagen spätestens 3 Werktage vor Ablauf der Anmeldefrist beim AKV EUROPA eingelangt sein. Sollten die Unterlagen später eintreffen und dadurch Schäden bzw. Mehrkosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Mitgliedes/Mandanten.
Gemäß §1002 ABGB ist der AKV EUROPA ermächtigt, jedoch nicht verpflichtet, im Namen des Vollmachtgebers Rechtshandlungen vorzunehmen.
Der AKV EUROPA ist berechtigt ohne Angabe von Gründen Aufträge abzulehnen.
Für die Dienstleistungen in österreichischen Insolvenzverfahren sind vom Mitglied/Mandanten Vertretungskosten laut geltendem Konditionenblatt auf Basis der angemeldeten Forderung zu entrichten.
Die Vertretungskosten beinhalten sämtliche Leistungen des AKV EUROPA im jeweiligen Insolvenzfall bis zu dessen Abschluss inklusive Evidenzhaltung der Quotenfälligkeiten, Einziehung der Quoten und Weiterleitung an die Gläubiger. Auch für die außergerichtliche Abklärung strittiger Forderungen werden keine Zusatzkosten verrechnet. Barauslagen für die Anmeldung der Forderung bei Gericht sowie anfallende Kopierkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Vertretung bei Insolvenzverfahren außerhalb Österreichs
Anmeldungen bei Insolvenzverfahren außerhalb Österreichs sind erfahrungsgemäß erst ab einer Mindestforderungshöhe von EUR 1.000,-- wirtschaftlich vertretbar.
Die Vertretung basiert auf den AKV-Kosten für Mitglieder/Mandanten mit einem Aufschlag von 50%. Dazu kommen noch allfällige Kosten und Gebühren für eventuell erforderliche Einschaltungen ausländischer Rechtsanwälte etc.
Wiederaufgelebte Forderungen
Wurde eine Forderung bereits in einem Insolvenzverfahren durch den AKV EUROPA angemeldet und kommt es in weiterer Folge zu einem Wiederaufleben dieser Forderung, so wird für die neuerliche Anmeldung eine Pauschale laut geltendem Konditionenblatt verrechnet. Von diesem Pauschalbetrag umfasst werden auch zwischenzeitlich neu hinzugekommene Forderungen bis zu einem Betrag von EUR 3.000,--. Darüber hinausgehende Forderungen sowie die Forderungen von Neugläubigern werden tarifmäßig verrechnet.
Gerichtlich betriebene Forderungen
Wird eine Forderung durch die AKV-Inkassoabteilung gerichtlich betrieben, wird die anschließende Forderungsanmeldung im Insolvenzfall in Österreich unabhängig von der Forderungshöhe zum Fixbetrag laut geltendem Konditionenblatt durchgeführt.
Die Vertretungskosten sind unverzüglich nach Rechnungserhalt fällig, bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen verrechnet. Aushaftende Vertretungskosten können mit einlangenden Zahlungen zu Gunsten des Gläubigers aufgerechnet werden. Vertretungskosten sind auch dann fällig, wenn die Vollmacht während des laufenden Verfahrens widerrufen wird.
WIRTSCHAFTSAUSKÜNFTE / ONLINE
Allgemeines zur Auskunftserteilung
Alle Wirtschaftsauskünfte des AKV EUROPA werden mit größter Sorgfalt erstellt. Der AKV EUROPA haftet jedoch nicht für Richtigkeit und Vollständigkeit der Wirtschaftsauskünfte sowie für die darin angeführten Beurteilungen und übernimmt insbesondere für die Folgen einer Entscheidung, die das Mitglied/der Mandant aufgrund einer Auskunft trifft, keine Haftung.
Die Wirtschaftsauskünfte sind stets nur für das anfragende Mitglied/ den anfragenden Mandanten selbst bestimmt, nur diesem zugänglich zu machen, streng vertraulich zu behandeln und nur für dessen eigene interne geschäftliche Zwecke bestimmt. Jede auch nur teilweise Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Ebenso untersagt ist die Verwendung oder Bezugnahme in behördlichen und/oder gerichtlichen Verfahren oder dergleichen, ebenso wie die Berufung oder Bezugnahme auf den AKV EUROPA. Bei jedem Verstoß gegen die AGB verpflichtet sich das Mitglied/ der Mandant den AKV EUROPA schad- und klaglos zu halten.
Eine handelsübliche Weitergabe an Banken, Finanzinstitutionen und an Berater, welche einer beruflichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, ist unter der Bedingung gestattet, dass alle Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen dem betreffenden Institut bzw. der betreffenden Person überbunden werden.
Das Mitglied/der Mandant verpflichtet sich, die Wirtschaftsauskünfte - weder ganz, noch teilweise - zu anderen als den jeweils ausdrücklich vertraglich vorgesehenen Zwecken zu speichern, zu vervielfältigen oder zu veräußern und nimmt zur Kenntnis, dass alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an diesen Daten dem AKV EUROPA zustehen.
Der AKV EUROPA kann in besonderen Fällen ohne Angabe von Gründen, die Erstellung einer Auskunft ablehnen oder sich auf eine mündliche Information beschränken.
Vertragsabschluss Onlinedienste
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Registrierung und Freischaltung auf der AKV-Website zustande.
Das Mitglied/der Mandant erhält einen kennwortgeschützten Zugang zum AKV-Online-Bereich, der es ihm ermöglicht, Wirtschaftsauskünfte online abzurufen. Die Verfügbarkeit und Qualität der einzelnen Dienste ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und allfälligen sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien.
Der Umfang der erteilten Wirtschaftsauskünfte richtet sich nach den jeweilig anwendbaren Standards. Der AKV EUROPA ist berechtigt, vertragsgegenständliche Leistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen bzw. aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen einzelne Auskünfte einzuschränken, abzuändern oder ganz einzustellen.
Der AKV EUROPA ist berechtigt ohne Angabe von Gründen die Erteilung von Wirtschaftsauskünften abzulehnen sowie eine Online-Berechtigung zu entziehen und somit das Mitglied/den Mandanten von der weiteren Nutzung der Dienste auszuschließen. In diesem Fall wird das bereits geleistete und noch nicht verbrauchte Online-Guthaben nach allfälligem Abzug der dem AKV EUROPA entstandenen Kosten und Ersatzansprüchen refundiert. Weiter gehende Ansprüche des Mitglieds/Mandanten sind ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen Onlinedienste
Die gesamte Verrechnung der Online-Auskünfte erfolgt auf Grundlage von Auskunftspunkten. Die Bezahlung der Auskunftspunkte erfolgt gegen Vorkasse. Die gelegten Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Die Anzahl der Auskunftspunkte für die einzelnen Wirtschaftsauskünfte sowie die Dauer von zusätzlichen Recherchen ergeben sich aus den jeweils gültigen AKV-Tarifen. Das Mitglied/der Mandant erklärt, dass ihm die derzeit gültigen Tarife bekannt sind. Nach Eingang der Zahlung für ein Online-Guthaben erfolgt die Freischaltung auf der AKV-Website. Ab diesem Zeitpunkt können Online-Auskünfte abgefragt werden. Die Auskunftspunkte haben für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Bezahlung Gültigkeit.
Der AKV EUROPA ist berechtigt, die Tarife bei Steigerung der Kosten zu erhöhen. Der AKV EUROPA wird entsprechende Tariferhöhungen den AKV-Mitgliedern rechtzeitig bekannt geben. Spezialauskünfte oder erweiterte Aufträge, die einer besonderen Bearbeitung bedürfen, können separat je nach Zeitaufwand und Umfang verrechnet werden.
Die Summe der verbrauchten Auskunftspunkte sowie das vorhandene Guthaben an Auskunftspunkten sind online auf den Mitgliederseiten der AKV-Website einsehbar. Reklamationen gegen festgestellte Punktesalden müssen innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit des Saldos auf der AKV-Website schriftlich erhoben werden. Die Unterlassung der fristgerechten Reklamation gilt als Zustimmung zum mitgeteilten Saldostand.
Der AKV EUROPA behält sich außerdem das Recht vor, auch nachträglich festgestellte Salden zu stornieren, sofern diese auf einem technischen Fehler basieren und der AKV EUROPA den/die Fehler mittels technischer Aufzeichnungen nachweisen kann. Eine solche nachträgliche Berichtigung und/oder Stornierung ist auch dann zulässig, wenn es sich um die Behebung eines offensichtlichen Irrtums bzw. eines offensichtlichen Schreib-und/oder Rechenfehlers handelt.
Gewährleistung/Haftung
Der AKV EUROPA übernimmt die Haftung für die Produkte und Leistungen ausschließlich im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen:
Die erteilten Aufträge werden vom AKV EUROPA in üblicher Sorgfalt ausgeführt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit, Aktualität oder Qualität der, auf welche Art immer, erteilten Auskunft sowie für die darin befindliche Beurteilung übernimmt der AKV EUROPA die Haftung nur, wenn dem AKV EUROPA Vorsatz oder besonders grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ebenso wenig haftet der AKV EUROPA für jedwedes Verschulden derjenigen Personen, deren sich der AKV EUROPA zur Erfüllung des Auftrages bedient. Jede allfällige Haftung ist darüber hinaus jedenfalls auch der Höhe nach mit den vom Kunden/Auftraggeber für die Auskunft bezahlten Kosten beschränkt.
Darüber hinaus ist der Ersatz von entgangenem Gewinn, Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen und Zinsverlusten sowie von Schäden Dritter aus Ansprüchen gegen den AKV EUROPA in jedem Fall ausgeschlossen, wobei der AKV EUROPA auch keine Haftung für Dienstleistungen, insbesondere nicht für deren Verwendbarkeit für bestimmte Zwecke, übernimmt.
Der AKV EUROPA haftet nicht für Entscheidungen bzw. Maßnahmen, die das Mitglied/der Mandant aufgrund von Auskünften seitens des AKV EUROPA trifft. Der AKV EUROPA übernimmt keine Haftung/Gewähr für Eingabe-, Übertragungs- und/oder Auswertungsfehler. Insbesondere behält sich der AKV EUROPA vor, offensichtliche Fehler, insbesondere bei der Weitergabe von Informationen und/oder bei der Auswertung von Ergebnissen (z.B. das Verwechseln von Daten, etc.) - auch nachträglich - zu berichtigen.
Behauptet das Mitglied/der Mandant einen Schaden, so hat es/er das Verschulden zu beweisen. Ansprüche sind bei sonstiger Präklusion binnen acht Tagen nach Kenntnis mit rekommandiertem Schreiben an den AKV EUROPA geltend zu machen und verjähren jedenfalls längstens binnen sechs Monaten.
Der AKV EUROPA wird dem Mitglied/Mandanten Unterbrechungen oder wesentliche Einschränkungen, soweit diese zur Wartung, zur Vornahme notwendiger Arbeiten, zur Verbesserung oder zur Vermeidung von Störungen, erforderlich sind, in geeigneter Weise mitteilen. Der AKV EUROPA haftet nicht für Störungen die er nicht unmittelbar zu vertreten hat, insbesondere ist der AKV EUROPA nicht für die Verfügbarkeit von Leitungen und Einrichtungen Dritter verantwortlich.
Eine allfällige Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach Wahl von AKV EUROPA auf Neuerteilung und/oder Nachbesserung (z.B. durch Ergänzung und/oder Korrektur von übermittelten Unternehmensdaten, etc.) der erteilten Auskunft und/oder (teilweise) Refundierung des vom Mitglied/Mandanten bezahlten Entgelts, wobei sämtliche Gewährleistungsansprüche längstens zwei Wochen ab Erteilung der Auskunft erlöschen. Auch bei Verzug mit der Auskunftserteilung besteht nach Wahl des AKV EUROPA ausschließlich ein Anspruch auf Nachbesserung und/oder Preisminderung.
Die Gewährleistung erstreckt sich im gleichen Umfang auch für die vom AKV EUROPA eingegangenen Kooperationen.
ALLGEMEINES
Erklärung zum Datenschutz
Das Mitglied/ der Mandant erklärt ausdrücklich ein berechtigtes Interesse an den Informationen zu haben, welches nur dann vorliegt, wenn entsprechende Gläubigerschutzinteressen bestehen, z.B. Schutz vor finanziellen Nachteilen im Zusammenhang mit einem konkreten Vertragsabschluss, etwa zur Risikoabschätzung, etc. Das Mitglied/der Mandant bestätigt sohin ausdrücklich und unabhängig von der jeweiligen Übermittlungsform und vom Zugriff auf die Informationen (Schriftform, Telekommunikation, Datenbankinformationstransfer, elektronische Speichermedien, etc.) ein berechtigtes Interesse an der Informationsübermittlung im weitest möglichen Umfang nach dem Datenschutzgesetz (DSG) zu haben und verpflichtet sich im Sinne des DSG zur Verschwiegenheit hinsichtlich der übermittelten Informationen sowie zur besonderen Sorgfalt mit dem Umgang derselben und übernimmt die Haftung dafür, dass, im Falle der Beschäftigung von Dienstnehmern und Erfüllungsgehilfen sowie sämtliche Personen in der Sphäre des Mitgliedes/Mandanten die übermittelten Daten in Übereinstimmung mit dem DSG verwenden. Das Mitglied/der Mandant ist mit der entsprechenden Verarbeitung und Übermittlung dieser Daten durch den AKV EUROPA einverstanden. Die Übermittlung von Daten gehört zum berechtigten Zweck des AKV EUROPA. Das Mitglied/ der Mandant erklärt sich einverstanden, dass, soweit dies gesetzlich zulässig ist, eine Verarbeitung der Daten der Schuldner zu Zwecken der Bonitätsbeurteilung seitens des AKV EUROPA erfolgt. Insbesondere hat es/er dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter, denen aufgrund ihrer Beschäftigung Daten anvertraut oder zugänglich werden, diese geheim zu halten, und das auch dann, wenn das Dienstverhältnis beendet wird. Das Mitglied/der Mandant ist verantwortlich für jeden herbeigeführten Schaden, der wegen Nichtbeachtung dieser Diskretionspflicht entstehen könnte. Bei Verletzung der Diskretionspflicht ist der AKV EUROPA berechtigt, bereits ab Kenntnis der Verletzung den Zugriff dieses Mitgliedes/Mandanten auf die Produkte mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder die Leistungen entschädigungslos einzustellen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Gerichtsstand und geltendes Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Vertragsparteien vereinbaren, geschlossene Verträge nicht wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten. Erfüllungsort sämtlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien, ist Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Aktenstücke werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet. Sollten Bestimmungen dieser AGBs ungültig sein oder werden, sind dadurch nicht die gesamten AGBs ungültig. Die ungültige Bestimmung ist in diesem Fall durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt und deren wirtschaftlichen Zweck am Ehesten erfüllt.
Der AKV EUROPA behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Die in den AGBs angeführten Punkte gelten auch für künftige Auftragsübergaben. Etwaige abweichende Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

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