Insolvenz-Entgelt-Fonds

Was bedeutet Insolvenz-Entgelt-Fonds?
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Im Jahr 1978 wurde zur Sicherung der Ansprüche von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz derer Arbeitgeber das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geschaffen und der Insolvenz-Entgelt-Fonds eingerichtet. Hauptaufgabe des Fonds ist die Existenzabsicherung von Arbeitnehmern. Ist deren bei Gericht zu Anmeldung gebrachte Forderung berechtigt, bezahlt im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers der Fonds die offenen Forderungen als Insolvenz-Entgelt aus. Finanziert wird der Insolvenz-Entgelt-Fonds vor allem durch Beiträge der Arbeitgeber.