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Information für Reisende und Kunden der Klug Touristik GmbH

Wie bereits berichtet, wurde mit Beschluss vom 27.02.2023 über das Vermögen der Klug Touristik GmbH (FN 211877i) am Handelsgericht Wien zur Geschäftszahl 6 S 40/23h ein Konkursverfahren eröffnet.

Im gegenständlichen Verfahren wurde Dr. Ulla Reisch vom Handelsgericht Wien zur Insolvenzverwalterin bestellt.

Diese ist derzeit darum bemüht, einen Interessenten für das Unternehmen der Schuldnerin zu finden, welcher noch bestehende und nicht gekündigte Buchungen mit einem Abreisedatum ab dem 15.03.2023 unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlungen übernimmt.

Darüber hinaus hat die Insolvenzverwalterin folgende, aktuelle Informationen zur Verfügung gestellt:

1. Informationen für Kunden, deren Reisen bereits VOR Insolvenzeröffnung storniert waren – unabhängig vom geplanten Reisedatum

Diese Kunden sollten von der Insolvenzverwalterin bereits ein Schreiben erhalten haben.

All diese Kunden können ihre Ansprüche für Buchungen mit dem Buchungsdatum bis einschließlich 31.01.2023 und einem Reiseantritt bis längstens 31.01.2024 innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeröffnung direkt beim zuständigen Insolvenzabwickler anmelden.

ACHTUNG – eine spätere Geltendmachung ist nicht möglich und gehen diese Ansprüche gegenüber dem Insolvenzabwickler verloren.

Insolvenzabwickler:

TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH
A-1090 Wien, Ferstelgasse 6
E-Mailadresse: abwicklung@tourismusversicherung.at

Folgende Unterlagen sind dem Insolvenzabwickler zu übermitteln:

  • Name und Adresse
  • Buchungsbestätigung
  • Datum von Buchung und Reisebeginn
  • Gesamtbetrag der Reisekosten sowie geleistete Anzahlung
  • Überweisungsbestätigung der geleisteten Anzahlung und/oder des Gesamtbetrages (Kontoauszug über Zahlung, Kreditkartenabrechnung, Zahlungsbestätigung bei Barzahlung vor Ort)
  • Bankverbindung für Refundierung

Sollten zur weiteren Bearbeitung noch Unterlagen fehlen, wird der Insolvenzabwickler mit den betreffenden Kunden Kontakt aufnehmen.

2. Information für Kunden mit Buchungen mit Abreisedatum von 28.02.2023 bis einschließlich 14.03.2023

Die Insolvenzverwalterin ist derzeit darum bemüht, einen Interessenten für das Unternehmen der Schuldnerin zu finden, welcher noch bestehende und nicht gekündigte Buchungen mit einem Abreisedatum ab dem 15.03.2023 unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlungen übernimmt.

Da die insolvenzrechtliche Umsetzung eines etwaigen Verkaufs des schuldnerischen Unternehmens jedoch jedenfalls zumindest 14 Tage in Anspruch nehmen wird, musste die Insolvenzverwalterin von Buchungen mit Abreisedatum bis einschließlich 14.03.2023 gemäß § 21 IO zurücktreten.

Diese Kunden sollten bereits ein gesondertes Schreiben der Insolvenzverwalterin bekommen haben.

Im Falle eines Rücktrittes gemäß § 21 IO gilt für Kunden mit Buchungen mit Buchungsdatum bis einschließlich 31.01.2023 und einem Reiseantritt bis längstens 31.01.2024 Punkt 1 dieses Schreibens.

Hinsichtlich der Buchungen mit einem Buchungsdatum ab 01.02.2023 sind die geleisteten Anzahlungen teilweise auf einem Konto der Schuldnerin sichergestellt. Diesbezüglich werden von der Insolvenzverwalterin weitere Möglichkeiten geprüft – insbesondere hinsichtlich einer Rückzahlung der geleisteten Zahlungen an die Kunden und beabsichtigt die Insolvenzverwalterin, sich bei diesen Kunden aktiv zu melden.

3. Informationen für Kunden mit aufrechten Buchungen mit einem Abreisedatum ab 15.03.2023

Auch in diesen Fällen wird sich die Insolvenzverwalterin zeitnah mit den betreffenden Kunden in Verbindung setzen und darüber informieren, ob diese Buchungen von einem Interessenten übernommen werden und wie geplant stattfinden können.

Kunden, die an einer Übernahme der Buchung durch einen Dritten kein Interesse haben, können stattdessen ihre Ansprüche ebenfalls beim Insolvenzabwickler geltend zu machen.

Rückfragenhinweis

AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband

Geschäftsstelle Wien, NÖ, Bgld.
Tel: 05 04 100 – 1380