Wie läuft die außergerichtliche Betreibung ab?

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Der AKV übernimmt sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Betreibung offener unbestrittener Inkassoforderungen. Nach Erhalt des Inkassoauftrages werden alle Schuldnerinformationen einer genauen Überprüfung und Bewertung zugeführt, sodass Doppelgleisigkeit vermieden wird. Ein Bestätigungsschreiben ergeht gleichzeitig an das Mitglied/den Mandanten. Basierend auf diesem Ergebnis und einer juristischen Beurteilung werden sodann die bestmöglichen Maßnahmen ergriffen. Mehrere offene Inkassoforderungen bei ein und demselben Schuldner werden gemeinsam betrieben.

Neben schriftlichen Zahlungsaufforderungen (per Post bzw. Mail) setzen wir auf die persönliche Intervention beim Schuldner. Wir treten mit dem Schuldner telefonisch, per SMS, über Social Media oder nach Möglichkeit persönlich vor Ort in Kontakt und sind bemüht, ihn zur Zahlung zu veranlassen.

Mit unserer Erstmahnung informieren wir den Schuldner von der Fallübergabe, gefolgt von individuellen, der aktuellen Situation des Schuldners angepassten Mahnschreiben und Zahlungs- sowie Ratenvereinbarungen, bis hin zur Mitteilung der bevorstehenden Klage durch unsere Verbandsanwälte.

Jede Maßnahme wird für Sie ONLINE festgehalten und ist rund um die Uhr über Ihren Zugang im LOGIN-Bereich einsehbar.