Eigentumsvorbehalt

Was bedeutet Eigentumsvorbehalt?
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Eigentumsvorbehalt ist die vertragliche Vereinbarung zwischen Käufern und Verkäufer, dass der Übergang des Eigentumsrechts erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erfolgen soll. Waren die unter einem gültig vereinbarten Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, stellen in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht dar.