Masseunzulänglichkeit

Was bedeutet Masseunzulänglichkeit?
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Masseunzulänglichkeit ist die in der Ediktsdatei bekannt zu gebende Feststellung, dass das verwertbare Vermögen des Schuldners nicht ausreicht um die während des Insolvenzverfahrens anfallenden Masseforderungen zu begleichen. Diese Feststellung ist in der Ediktsdatei zu veröffentlichen und impliziert die Vermutung, dass bei Verfahrensbeendigung die Insolvenzgläubiger keine Konkursquote erhalten werden. (Nullquote)