Naturalobligation

Was bedeutet Naturalobligation?
1 Antwort

Als Naturalobligation bezeichnet man eine nicht mehr prozessual durchsetzbare Schuld. Verjährt eine Forderung so bleibt diese als Naturalobligation bestehen. Der Gläubiger kann die Einbringlichmachung dieser Forderung nicht mehr exekutionsrechtlich durchsetzen. Wird diese dennoch vom Schuldner bezahlt, so muss er sie nicht wieder herausgeben.