Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

Was bedeutet Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung?
1 Antwort

Das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ist auf die Fortführung und Entschuldung durch einen Sanierungsplan ausgerichtet. Durch die Eigenverwaltung gehen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über das schuldnerische Unternehmen nur zum Teil auf den Sanierungsverwalter über. Es ist jedoch eine Mindestquote von 30 % binnen 2 Jahren zu erfüllen. Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann dem Schuldner die Eigenverwaltung entzogen werden.