Verjährung

Was bedeutet Verjährung?
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Im Zivilrecht bedeutet Verjährung den Verlust eines Rechts auf Geltendmachung eines Anspruchs aufgrund von Zeitablauf. Zu beachten ist dabei, dass das verjährte Recht nicht zur Gänze erlischt. So ist zwar eine gerichtliche Geltendmachung nicht mehr möglich, erfüllt der Verpflichtete jedoch trotzdem seine Leistung, kann diese nicht mehr zurückgefordert werden. Bei der Dauer von Verjährungsfristen ist zwischen einer Allgemeinen (30 Jahre) sowie einer Besonderen (3 Jahre) zu unterscheiden.