Verzugszinsen

Was bedeutet Verzugszinsen?
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Zahlt ein Schuldner trotz Fälligkeit die Forderung nicht fristgerecht, ist der Gläubiger berechtigt, ab dem darauffolgenden Tag Zinsen einzufordern. Sind diese vertraglich nicht gesondert geregelt, gelten die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen. Bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmern oder bei Geschäften zwischen Privaten gilt ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 4 % pro Jahr. Bei Geschäften zwischen Unternehmern gilt hingegen ein gesetzlicher Verzugszinssatz von 9,2 % über dem Basiszinssatz.