UNTERNEHMENSDATEN NAME // | Till Installationen GmbH |
SITZ // | Mittergasse 10, 8712 NIKLASDORF |
RECHTSFORM // | GmbH |
FIRMENBUCHNUMMER // | FN465698a |
GRÜNDUNG // | 2017 |
GESCHÄFTSFÜHRER // | Christoph Till, geb. 15.08.1981 |
GESELLSCHAFTER // | Christoph Till, geb. 15.08.1981, Harald Till, geb. 30.09.1956, Verena Till, geb. 03.09.1993, Sabrina Till, geb. 08.12.1986 |
INSOLVENZURSACHEN
Bei genanntem Unternehmen handelt es sich um eine mit Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2017 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die gründungsprivilegierte Stammeinlage in Höhe von EUR 10.000,00 wird von den Gesellschaftern Christoph Till, geb. 15.08.1981, Harald Till, geb. 30.09.1956, Verena Till, geb. 03.09.1993, sowie Sabrina Till, geb. 08.12.1986 zu je 25 %, gehalten.
Die handelsrechtliche Geschäftsführung wird von Christoph Till, geb. 15.08.1981, gehalten.
Das Unternehmen bietet Dienstleistungen im Bereich Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen, Fliesenverlegung inklusive Fliesenhandel und Maurerarbeiten an.
Aktuell werden 13 Dienstnehmer beschäftigt.
Die Ursachen der gegenständlichen Insolvenz werden noch zu hinterfragen sein, nachdem es sich um eine Art Nachfolgeunternehmen der zweimal insolventen Hertil GmbH handelt, erlangten die Geschäftsführer keine Bankfinanzierung mehr, sodass das schuldnerische Unternehmen rein auf Habenbasis arbeiten musste, was notgedrungen - insbesondere in der auftragsschwachen Winterzeit - zu Liquiditätsengpässen führte. Zudem dürften auch einzelne Forderungsausfälle zu verzeichnen gewesen sein.
Die Verbindlichkeiten betragen laut vorgelegter Gläubigerliste rund EUR 132.000,00, wovon rund EUR 72.000,00 auf Lieferantenverbindlichkeiten, der Rest auf Abgaben- und Steuerrückstände bzw. Dienstnehmerforderungen entfällt.
An Aktiva werden rund EUR 50.000,00 genannt, wobei hier der Großteil auf Kundenforderungen entfällt. Hier wird sich erst im Zuge des Verfahrens zeigen, inwiefern diese einbringlich sind.
Eine Fortführung des Unternehmens ist offensichtlich nicht möglich, sodass man sich bereits im Insolvenzantrag mit der Schließung des Unternehmens einverstanden erklärt.
Das Hauptaugenmerk im gegenständlichen Verfahren wird daher auf der ordnungsgemäßen Liquidation, der Prüfung möglicher Anfechtungs-, Haftungs- und Erstattungsansprüchen liegen.
Eine Anmeldung Ihrer Forderung ist zu empfehlen. Wir stellen Ihnen gerne die kostengünstigen Dienste unseres Verbandes zur Verfügung.