Das Unternehmen wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 13.07.2006 samt Nachtrag vom 31.08.2006 gegründet. Die Stammeinlage von EUR 35.000,00 ist zur Gänze einbezahlt.
Das Unternehmen hat über Projektgesellschaften weltweit Solarthermieanlagen errichtet, wobei die Primärfinanzierung der Planungs- und Errichtungskosten jeweils über Kreditinstitute und Fördermaßnahmen erfolgte. Die Anlagen blieben jeweils im Eigentum der Projektgesellschaften und finanzierten sich durch den Verkauf der mit der Anlage jeweils produzierten Energie. In weiterer Folge wurde im Jahr 2013 ein Crowdfunding-Projekt gestartet. Das schuldnerische Unternehmen hat mit einer Vielzahl von Investoren Verträge über nachrangige Darlehen geschlossen.
Das schuldnerische Unternehmen ist Alleingesellschafterin der S.O.L.I.D. Gesellschaft für Solarinstallation und Design mbH über welches im Jahr 2019 beim Landesgericht für ZRS Graz ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dieses Verfahren ist aufgrund eines langwierigen Gerichtsverfahrens noch anhängig.
Die über das Crowdfunding lukrierten Beträge wurden zur Finanzierung von Solarthermieanlagen verwendet. Die Projektierung und Errichtung erfolgte durch Tochtergesellschaften der insolvenzverfangenen S.O.L.I.D. GmbH für Solartechnik und Design GmbH. Diese Tochtergesellschaften der S.O.L.I.D. Gesellschaft für Solarinstallationen Design GmbH wurden im Rahmen der Insolvenz veräußert, wodurch deren Einnahmen nicht mehr Zurückzahlung der Verbindlichkeiten verwendet werden können. Dies betrifft neben den finanzierenden Kreditinstituten auch das schuldnerische Unternehmen und sämtliche Investoren. Die Cofinanzierung durch das Crowdfunding wurde den Bankdarlehen gegenüber jeweils nachrangig gestellt.
Das schuldnerische Unternehmen ist davon ausgegangen, dass die Darlehen der Investoren aus dem Crowdfunding rechtsgültig als nachrangig zu beurteilen sind. Unerwarteterweise wurde im Rahmen eines in Graz anhängig gewesenen Gerichtsverfahrens rechtskräftig festgestellt, dass die mit den Investoren abgeschlossenen Verträge nichtig sein sollen. Daraus sollen Rückforderungsansprüche in einer Gesamthöhe von rund EUR 3 Mio. resultieren.
Eine Entschuldung über einen Sanierungsplan ist nicht angedacht.