VERFAHRENSDATEN GESCHÄFTSZAHL // | 25 S 86/25x |
GERICHT // | Landesgericht für ZRS Graz Abt. 25 |
VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 22.05.2025 |
ANTRAG // | Eigenantrag |
EIGENVERWALTUNG // | Nein |
VERWALTER // | Mag. Herbert Ortner, Rechtsanwalt Grieskai 44, 8020 GRAZ |
ANMELDEFRIST // | 20.06.2025 |
BERICHTSTAGSATZUNG // | 03.07.2025, 10:55 Uhr |
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 03.07.2025, 10:55 Uhr |
SCHLUSSRECHNUNGSTAGSATZUNG // | 07.08.2025, 11:45 Uhr |
PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 07.08.2025, 11:45 Uhr |
SANIERUNGSPLANTAGSATZUNG // | 07.08.2025, 11:45 Uhr |
DATEN DES SCHULDNERS NAME // | Ing. Reinhard Zeller |
GEBURTSDATUM // | 08.06.1960 |
FIRMENSITZ // | Leitersdorf 37, 8504 HENGSBERG |
PROTOKOLLIERT // | Nein |
Die Reinhard Zeller KG besteht seit dem Jahr 2004, unbeschränkt haftender Gesellschafter ist Ing. Reinhard Zeller, Kommanditistin ist Frau Doris Zeller.
Hinsichtlich des persönlich haftenden Gesellschafters Ing. Reinhard Zeller wurde ebenfalls bereits ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim LG für ZRS Graz eröffnet.
Der Unternehmensgegenstand des schuldnerischen Unternehmens liegt im Bereich des Eisenbahnwesens, wie Eisenbahnbetriebsleitung, Unterricht für Bahnberufe sowie Planung und Durchführung von Untersuchungen, Reparaturumbauten und Modernisierungen von Eisenbahnfahrzeugen.
Das Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben über namhafte Kunden.
Die Insolvenzursachen werden in Altlasten aus der Insolvenz „Zeller Transporttechnik GmbH“ gesehen, als auch in massiven Verzögerungen bei einem Auftrag.
Die Passiva werden mit EUR 1.007.336,26 beziffert. Die Aktiva werden im Rahmen des Verfahrens noch konkret zu erheben sein.
Es ist eine Sanierung des Unternehmens geplant, wobei insbesondere eine Reduzierung der Fixkosten erfolgen soll.
Derzeit wird in beiden eröffneten Sanierungsverfahren ein den gesetzlichen Mindesterfordernissen entsprechender Sanierungsplan wie folgt angeboten:
SANIERUNGSPLANVORSCHLAG GESAMTQUOTE // | Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20 % ihrer Forderungen binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. |
RECHTLICHE INFORMATION
Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und verjährt in 5 Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt.
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).