Bei dem schuldnerischen Unternehmen handelt es sich um die Betreiberin des traditionsreichen Skigebiets Schetteregg in der Gemeinde Egg im Bregenzerwald, welche seit Jahrzehnten für familienfreundlichen Wintersport und naturnahen Tourismus steht. Schetteregg gilt als beliebtes Familienskigebiet und wird insbesondere von Familien, Schulklassen und Anfängerinnen geschätzt.
Das touristische Angebot des schuldnerischen Unternehmens setzt sich wie folgt zusammen:
Mehrere Lifte und Seilbahnen, mehrere Pisten mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, einem Gasthaus, einem Restaurant, einem Ferienhaus und einem Kiosk im Kinderland. INSOLVENZURSACHENObwohl die Sommersaison 2024 und die Wintersaison 2024/2025 erfolgreich verlief, konnten die wirtschaftlichen Altlasten aus den Vorjahren trotz Restrukturierungsmaßnahmen nicht abgebaut werden.
Das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird neben den Altlasten zusätzlich mit den stark gestiegenen Kosten, insbesondere für Energie, Personal, Betriebsmittel und dem allgemeinen Klimawandel begründet.
VERMÖGEN Gemäß den vorliegenden Unterlagen sind vom gegenwärtigen Insolvenzverfahren derzeit 2 Gläubiger sowie 5 Dienstnehmer mit Gesamtforderungen von rund EUR 1,3 Mio betroffen.
Die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst überprüft werden. Auch sind die etwaig offenen Forderungen noch auf deren Werthaltigkeit sowie Einbringlichkeit hin zu prüfen.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Nach Vorliegen einer Inventarisierung sowie der Schätzung eines von der Insolvenzverwaltung noch zu bestellenden Gutachters kann der genaue Wert des im schuldnerischen Unternehmen befindlichen Anlage- und Umlaufvermögens bekanntgegeben werden. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.
PROGNOSE & SANIERUNGSPLANVORSCHLAG Das Unternehmen soll geschlossen und liquidiert werden.
Laut Angaben der Antragstellerin ist eine positive Fortbestehensprognose nicht mehr darstellbar. Die Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ist nicht möglich bzw. nicht ausreichend und folglich derzeit auch nicht beabsichtigt.
Der Alpenländische Kreditorenverband bietet ab sofort allen von dieser Insolvenz betroffenen Gläubigern gerne an, Sie bestmöglich zu vertreten, ihre Forderung beim zuständigen Konkursgericht anzumelden, sowie Ihnen über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.
RECHTLICHE INFORMATION
Wir empfehlen die Anmeldung Ihrer Forderung. Sie erwirken dadurch einen 30 Jahre gültigen, urteilsgleichen Exekutionstitel. Zudem haften auch die Komplementäre einer KG oder OG mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensbetrieb. Diese Komplementärhaftung ist von Ihnen außerhalb des Insolvenzverfahrens der Personengesellschaft geltend zu machen und verjährt in 5 Jahren, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt.
Jedoch kommen nach § 164 Abs. 2 IO die Rechtswirkungen eines Sanierungsplanes der Gesellschaft dem Komplementär gegenüber den Gesellschaftsgläubigern zustatten. Damit wird die Haftung des Komplementärs durch die Erfüllung des Sanierungsplanes der Gesellschaft aufgehoben, außer der Komplementär hat eine über seine Gesellschafterhaftung hinausgehende Verpflichtung übernommen (z.B. als Bürge und Zahler).
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KONTAKTINFOMag. Johanna Schumacher
Geschäftsstelle Vorarlberg
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KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen. Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.