Das schuldnerische Unternehmen ist mit der Vermietung und dem Handel von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Sattelzugmaschinen und Auflegern beschäftigt.
INSOLVENZURSACHENDas Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz wird laut Eigenantrag auf die steigenden Kosten in der Speditionsbranche etwa durch hohe Umweltauflagen und auf geopolitische Unsicherheiten geführt.
Eine allgemeine Rückläufigkeit der Wirtschaft im Jahr 2024 führte auch zu weniger Aufträgen in den Branchen Holz-, Spanplattenindustrie und Entsorgung. Somit fiel weniger Müll zur Entsorgung durch die Kunden von dem schuldnerischen Unternehmen an.
Fällige Corona Überbrückungskredite, der Einbruch des Gebrauchtfahrzeugmarktes für Sattelzugmaschinen, gestiegene Instandhaltungskosten und erhöhte Werkstattpreise werden ebenfalls als Insolvenzursache angegeben.
VERMÖGENGemäß der vorliegenden Unterlagen sind vom gegenwärtigen Insolvenzverfahren derzeit 40 Gläubiger sowie 2 Dienstnehmer mit Gesamtforderungen von rund EUR 3 Mio. betroffen.
Die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst durch die Insolvenzverwaltung überprüft werden. Auch sind etwaig offene Forderungen noch auf deren Werthaltigkeit sowie Einbringlichkeit hin zu prüfen.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Nach Vorliegen einer Inventarisierung sowie der Schätzung eines von der Insolvenzverwaltung noch zu bestellenden Gutachters kann der genaue Wert des im schuldnerischen Unternehmen befindlichen Anlage- und Umlaufvermögens bekanntgegeben werden. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.
PROGNOSE Eine Unternehmensfortführung wird angestrebt. Das schuldnerische Unternehmen soll unter Aufsicht des Insolvenzverwalters fortgeführt werden und über einen Sanierungsplan entschuldet werden.
Die Antragstellerin bietet in ihrem Eigenantrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung nachstehenden
SANIERUNGSPLANVORSCHLAG:
Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen eine 20%ige Quote, zahlbar innerhalb von 2 Jahren nach Annahme des Sanierungsplanes.Laut eigenen Angaben ist es der Antragstellerin bereits gelungen, weitere gute Aufträge zu akquirieren und soll dadurch die weitere Fortführung sowie die Finanzierung der angebotenen Quote möglich sein.
Die Quote soll nach eigenen Angaben aus der Fortführung finanziert werden. Die Realisierbarkeit des Sanierungsplans wird vom Alpenländischen Kreditorenverband nunmehr eingehend geprüft. Auch ist der Frage nachzugehen, ob, bzw. in welcher Form dieser Sanierungsplan, der lediglich den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, verbessert werden kann.
Der Alpenländische Kreditorenverband bietet ab sofort allen von dieser Insolvenz betroffenen Gläubigern gerne an, Sie bestmöglich zu vertreten, Ihre Forderung beim zuständigen Konkursgericht anzumelden sowie Ihnen über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.