Das schuldnerische Unternehmen übt das Baugewerbe aus und ist zudem als Arbeitskräfte-Überlasser tätig.
INSOLVENZURSACHENDas Konkursverfahren wurde über Antrag eines Gläubigers eröffnet.Die Gründe für das Abgleiten in die nunmehrige Insolvenz werden mit den wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch die COVID-19-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen begründet. Insbesondere wird der signifikante Preisverfall in der Baubranche und die Eröffnung von Konkursverfahren von 3 Auftraggebern, wodurch hohe Forderungsausfälle entstanden, als weitere Gründe angeführt.
VERMÖGEN Gemäß der vorliegenden Unterlagen sind vom gegenwärtigen Insolvenzverfahren derzeit 12 Gläubiger sowie 169 Dienstnehmer mit Gesamtforderungen von rund EUR 1.000.000,00 betroffen.
Das schuldnerische Unternehmen verfügt über kein Liegenschaftseigentum.
Die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens erst überprüft werden. Auch sind die etwaig offenen Forderungen noch auf deren Werthaltigkeit sowie Einbringlichkeit hin zu prüfen.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens wird das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Nach Vorliegen einer Inventarisierung sowie der Schätzung eines von der Insolvenzverwaltung noch zu bestellenden Gutachters kann der genaue Wert des im schuldnerischen Unternehmen befindlichen Anlage- und Umlaufvermögens bekanntgegeben werden. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.
PROGNOSE & SANIERUNGSPLANVORSCHLAG Laut Angaben der Antragstellerin ist eine positive Fortbestehensprognose nicht mehr darstellbar. Die Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ist nicht möglich bzw. nicht ausreichend und folglich derzeit auch nicht beabsichtigt.
Mangels erforderlicher und kostendeckender Aufträge hat die Antragstellerin der Schließung des Unternehmens ausdrücklich zugestimmt.
Mit Beschluss vom 20.06.2025 wurde die Unternehmensschließung konkursgerichtlich genehmigt.
Das schuldnerische Unternehmen beabsichtigt weder eine Wiedereröffnung des schuldnerischen Unternehmens noch eine Entschuldung im gegenständlichen Verfahren. Die Insolvenzverwaltung hat daher etwaiges Vermögen des schuldnerischen Unternehmens bestmöglich zu verwerten.
Ein allfälliges Masseguthaben ist am Ende des Verfahrens als Verteilungsquote an die Gläubigerschaft auszuschütten. Ob im gegenständlichen Verfahren mit einer Quotenausschüttung zu rechnen ist, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Der Alpenländische Kreditorenverband bietet ab sofort allen von dieser Insolvenz betroffenen Gläubigern gerne an, Sie bestmöglich zu vertreten, Ihre Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht anzumelden sowie Ihnen über den Fortgang des Verfahrens zu berichten.
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Insolvenzabteilung Wien/NÖ/Bgld.
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KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen. Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.