Graz, 02.12.2025/OF
18 S 96/25f
Insolvenz Sebastian Fankl GmbH
FN580711m
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Sebastian Fankl GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Leoben wurde ein Konkursverfahren eröffnet. Da Sie auf der Gläubigerliste aufscheinen, übermittelt Ihnen der AKV EUROPA als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband einen Informationsbericht.
Mit dem Auftrag zur Anmeldung Ihrer Forderung bei Gericht übernehmen unsere Juristen für Sie die gesamte Abwicklung des weiteren Insolvenzverfahrens, insbesondere:
// Wahrnehmung sämtlicher notwendiger Gerichtstermine
// Wahrnehmung außergerichtlicher Termine wie zB Gläubigerausschusssitzungen etc.
// Außergerichtliche Abklärung allfälliger Forderungsbestreitungen
// Laufende Berichterstattung über das Verfahren
// Überprüfung der Angemessenheit und Erfüllbarkeit der vorgeschlagenen Entschuldungsanträge
// Einziehung und Weiterleitung der auf Ihre Forderung entfallenden Quote
Um Sie auch bei kleinen Forderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen an, Ihre Forderung aus Leistung oder Lieferung (Darlehen ausgenommen) bis EUR 3.000,- in diesem Verfahren GRATIS anzumelden! In diesem Fall bezahlen Sie lediglich die Gerichtsgebühr von EUR 31,-.
Unsere Konditionen finden Sie auf www.akv.at und in der Beilage. Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife, die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten. Für Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 05 04 1000.
Mit freundlichen Grüßen
AKV EUROPA
Alpenländischer Kreditorenverband
Geschäftsstelle Steiermark
VERFAHRENSDATEN
| GESCHÄFTSZAHL // | 18 S 96/25f |
| GERICHT // | Landesgericht Leoben |
| VERFAHRENSERÖFFNUNG // | 02.12.2025 |
| ANTRAG // | Eigenantrag |
| EIGENVERWALTUNG // | Nein |
| VERWALTER // | Dr. Reinhard Teubl, Rechtsanwalt Grazer Straße 9, 8600 BRUCK AN DER MUR |
ANMELDEFRIST // | 27.01.2026 |
| BERICHTSTAGSATZUNG // | 10.02.2026, 11:50 Uhr |
| PRÜFUNGSTAGSATZUNG // | 10.02.2026, 11:50 Uhr |
| NAME // | Sebastian Fankl GmbH |
| SITZ // | Grazer Straße 66b, 8665 LANGENWANG |
| RECHTSFORM // | GmbH |
| FIRMENBUCHNUMMER // | FN580711m |
| BRANCHE // | Holzrestaurierung |
| GRÜNDUNG // | 2022 |
| STAMMKAPITAL // | EUR 35.000,00 |
| DIENSTNEHMER // | 0 |
| GESCHÄFTSFÜHRER // | Fankl Sebastian Thomas |
| GESELLSCHAFTER // | Fankl Sebastian Thomas |
Das Konkursverfahren wurde über einen Eigenantrag eröffnet.
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde bereits im Jahr 2024 zu 18 S 35/24h ein Sanierungsverfahren geführt, welches mit folgender Quote angenommen wurde:
Die Gläubiger erhalten 20% wie folgt: 5% in bar durch den Verwalter binnen 14 Tagen ab Annahme, weitere 5% je nach 8, 16 und 24 Monaten ab Annahme.
Ein für die Erfüllung der Quoten notwendiger Großauftrag ist nicht zustande gekommen, sodass lediglich die erste und zweite Quote zur Auszahlung gelangt sind. Die fristgerechte Bezahlung der dritten und vierten Quote war nicht mehr möglich sodass die Sanierung als gescheitert anzusehen ist und nun ein neuerliches Konkursverfahren eröffnet wurde. Es kommt somit zum relativen Wiederaufleben der angemeldeten und anerkannten Altforderungen in Höhe von 50 %.
Das schuldnerische Unternehmen hat seinen Betrieb faktisch eingestellt, Mitarbeiter sind nicht mehr beschäftigt.
Es wird nunmehr im Rahmen des Insolvenzverfahrens das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.
Sollten wir Sie bereits im vorigen Insolvenzverfahren vertreten haben, so melden wir unter Berufung auf die damals erteilte Vollmacht Ihre anerkannte Forderung im neuerlichen Insolvenzverfahren an, wenn wir nicht innerhalb von 10 Tagen von Ihnen eine anderslautende Weisung erhalten sollten.
Für die neuerliche Anmeldung Ihrer Forderungen verrechnen wir lediglich geringfügige Vertretungskosten von EUR 20,- zuzüglich USt., falls Ihre Forderung nicht ohnehin unter EUR 3.000,- liegt (unentgeltliche Vertretung). Zusätzlich entstehen Gerichtsgebühren von derzeit EUR 31,-.
Unterlagen bezüglich der ursprünglich angemeldeten Forderungen benötigen wir nicht mehr. Sollten hingegen neue Forderungen seit dem letzten Verfahren entstanden sein, bitten wir Sie uns diese bekannt zu geben und uns Unterlagen zum Nachweis dieser neuen Forderungen zu übermitteln.
// WEITERES VORGEHEN
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KOSTEN
Für die Vertretung im gesamten Verfahren verrechnen wir lediglich die überschaubaren und kalkulierbaren Einheitstarife (ohne Quoteneinbehalte in Form eines Erfolgshonorars), die sich nach der Höhe Ihrer Forderung richten.
Die Kosten für die Vertretung im Insolvenzverfahren entnehmen Sie bitte unseren Tarifen.
Sobald uns Ihr Auftrag vorliegt werden wir für Sie tätig.