Die Rahmenbedingungen sind für die gesamte Wirtschaft durch die COVID-Pandemie extrem herausfordernd. Umso mehr ist es für jedes Unternehmen höchst unangenehm von der Insolvenz eines Geschäftspartners betroffen zu sein.
Der AKV hilft und unterstützt Sie in dieser Situation:
Bei Insolvenzen im Unternehmensbereich übernimmt der AKV bei Forderungen bis EUR 3.000,- die Anmeldung und die Vertretung bei Gericht kostenfrei.
Diese COVID ASSISTANCE kann pro Verfahren nur einmal in Anspruch genommen werden, gilt nur für Forderungen aus Lieferung und Leistung (Nicht für Darlehen), wobei Einzelforderungen gegen einen Schuldner zur Berechnung der Forderungshöhe zusammengerechnet werden.
Die Gerichtsgebühr (dzt. EUR 25,-) wird in Rechnung gestellt.
Bei Forderungen über EUR 3.000,- stehen AKV-Mitgliedern durch ihre Schecks aus dem AKV-Schutzpaketheft außergewöhnliche Preisvorteile für die Vertretungskosten bei Gericht zur Verfügung.