Privatinsolvenz

AKV-Mitgliedschaft

Ihre Vorteile durch die Mitgliedschaft:

  • AKV-Schutzpaket
  • AKV-ONLINE Service rund um die Uhr
  • einfache Beauftragung
  • günstige Tarife

Weitere Infos

Konditionen

Gültig ab 01.01.2026 / alle Preise in EUR exkl. Umsatzsteuer (20 % USt.)

Mitgliedsbeitrag EUR 260
Submitglieder (Tochterfirmen, Filialen) EUR 130
Einmalige Einschreibgebühr für Mitglieder und Mandanten EUR   40
Jungunternehmer, ab Gründung 3 Kalenderjahre kostenlos,
einmalige Aufnahmegebühr
EUR   40
Wöchentliche AKV – INFORMATIONEN  mit „Vertraulicher Liste“
pro Jahr/elektronisch EUR 160

Weitere Mitgliederermäßigungen über das  AKV-SCHUTZPAKET

Die Vertretungskosten beinhalten sämtliche Leistungen des AKV im jeweiligen Insolvenzfall bis zu dessen Abschluss, inklusive Anmeldung der Insolvenzforderung bei Gericht, Teilnahme an Gerichtsterminen, Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten (z.B. Eigentumsvorbehalt), Prüfung der vorgeschlagenen Zahlungen, laufende Berichterstattung über das Verfahren, Evidenzhaltung der Quotenfälligkeiten, Einziehung der Quoten, Weiterleitung an die Gläubiger und die außergerichtliche Abklärung strittiger Forderungen.

Die Vertretungskosten enthalten eine Vielzahl an Leistungen und werden nach erfolgter Anmeldung in Rechnung gestellt. Diese sind an das wirtschaftliche Ergebnis des Insolvenzverfahrens nicht gebunden.

Firmeninsolvenz

Der AKV ist mit der Abwicklung aller in Österreich anfallenden Insolvenzen befasst und hat als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband die gesetzlich verankerte Befugnis, Gläubiger bei Gericht zu vertreten.

// AKV-Dienstleistungen für Gläubiger

  • Anmeldung der Ansprüche bei Gericht
  • Geltendmachung von Aus- und Absonderungsansprüchen (Eigentumsvorbehalte etc.)
  • Mitarbeit des AKV in Gläubigerausschüssen, Beiräten und Sachwalterkomitees
  • Prüfung der Angemessenheit vorgeschlagener Zahlungen
  • Besuch aller Tagsatzungen, die zur Sicherung der Rechte als Gläubiger erforderlich sind
  • Laufende Berichterstattung (auch ONLINE)
  • Evidenzhaltung, Einziehung der Quoten und deren Weiterleitung an die Gläubiger
  • Außergerichtliche Abklärung strittiger Forderungen

Vertretungskosten für Firmeninsolvenzen*

Höhe der Forderung Kosten Höhe der Forderung Kosten
bis EUR 3.000 EUR 0 ab EUR 17.500 EUR 275
ab EUR 3.001 EUR 110 ab EUR 20.000 EUR 295
ab EUR 4.000 EUR 125 ab EUR 25.000 EUR 315
ab EUR 5.000 EUR 140 ab EUR 30.000 EUR 340
ab EUR 6.000 EUR 165 ab EUR 35.000 EUR 370
ab EUR 7.000 EUR 175 ab EUR 45.000 EUR 385
ab EUR 8.000 EUR 185 ab EUR 50.000 EUR 395
ab EUR 9.000 EUR 200 ab EUR 60.000 EUR 410
ab EUR 10.000 EUR 215 ab EUR 70.000 EUR 430
ab EUR 13.000 EUR 235 ab EUR 80.000 EUR 455
ab EUR 14.000 EUR 250 ab EUR 90.000 EUR 480
ab EUR 15.000 EUR 260 ab EUR 100.000 auf Anfrage

*Zuzüglich derzeit EUR 31 Gerichtsgebühren

Keine Vertretungskosten bei Forderungen bis EUR 3.000 (pro Verfahren einmalig).

Den AKV-Mitgliedern stehen in Insolvenzverfahren Service-Bons mit Ermäßigungen in Höhe von 50 % und 100 % auf die Vertretungskosten zur Verfügung.

Die Vertretungskosten sind an das wirtschaftliche Ergebnis des Insolvenzverfahrens nicht gebunden und werden bei Anmeldung der Forderung in Rechnung gestellt.

Bei Rückziehung der Vollmacht zur Insolvenzanmeldung wird ein Mindestbetrag von EUR 100 in Rechnung gestellt.

// Nachträglich angemeldete Forderungen

Bei Anmeldung einer Forderung nach Ablauf der gerichtlichen Anmeldefrist werden pauschal zusätzliche Kosten von EUR 70 in Rechnung gestellt, die einen Verwaltungsaufwand und Kostenersatz von Insolvenzverwaltern und Treuhändern beinhalten.

// Quoteninkasso / Masseforderungen

Für die Durchführung eines Quoteninkassos (ohne vorherige Anmeldung der Forderung) sowie für die Geltendmachung von Masseforderungen werden Kosten in der Höhe der Hälfte der jeweils geltenden Vertretungskosten, mindestens jedoch EUR 70 verrechnet.

// Wiederaufgelebte bzw. wieder anzumeldende Forderungen

Wurde eine Forderung bereits in einem vorangegangenen Insolvenzverfahren durch den AKV angemeldet, wird für die neuerliche Anmeldung eine Pauschale von EUR 20* verrechnet, dies ab einer Forderungshöhe von EUR 3.001.

// Anmeldungen von Forderungen aus dem AKV-Forderungsmanagement

Es wird lediglich ein Fixpreis von EUR 20* verrechnet, dies ab einer Forderungshöhe von EUR 3.001.

Information für ausländische Gläubiger

// Bankspesen

Bei Gläubigern, die in Drittstaaten (EU-Ausland) ansässig sind, werden bei Forderungsanmeldung pauschale Bankspesen in Höhe von EUR 14,50 mitverrechnet.

// Korrespondenz in Englisch

EUR 40 pro Seite

// Zustellbevollmächtigung

Der AKV arbeitet seit 1924 als international tätige Gläubigerschutzorganisation und übernimmt dabei ständig die Funktion eines Zustellungsbevollmächtigten auch für ausländische Gläubiger (Kosten EUR 30) bzw. wird der Verband vom Gericht in diese Funktion berufen. Nach § 98 Abs. 1 ZPO kann Parteien oder Bevollmächtigten, die keine Abgabestelle im Inland haben, vom Gericht aufgetragen werden, innerhalb einer gleichzeitig zu bestimmenden, mindestens vierzehntägigen Frist ab Zustellung des Auftrages für diesen Rechtsstreit einen Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen.

Die Vertretungskosten beinhalten sämtliche Leistungen des AKV im jeweiligen Insolvenzfall bis zu dessen Abschluss, inklusive Anmeldung der Insolvenzforderung bei Gericht, Teilnahme an Gerichtsterminen, Geltendmachung von Aus- und Absonderungsrechten (z.B. Eigentumsvorbehalt), Prüfung der vorgeschlagenen Zahlungen, laufende Berichterstattung über das Verfahren, Evidenzhaltung der Quotenfälligkeiten, Einziehung der Quoten, Weiterleitung an die Gläubiger und die außergerichtliche Abklärung strittiger Forderungen.

Die Vertretungskosten enthalten eine Vielzahl an Leistungen und werden nach erfolgter Anmeldung in Rechnung gestellt. Diese sind an das wirtschaftliche Ergebnis des Insolvenzverfahrens nicht gebunden.

Privatinsolvenz

Der AKV ist mit der Abwicklung aller in  Österreich  anfallenden Insolvenzen befasst und hat als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband die gesetzlich verankerte Befugnis, Gläubiger bei Gericht zu vertreten.

// AKV-Dienstleistungen für Gläubiger

  • Anmeldung der Ansprüche bei Gericht
  • Geltendmachung von Aus- und Absonderungsansprüchen (Eigentumsvorbehalte etc.)
  • Mitarbeit des AKV in Gläubigerausschüssen, Beiräten und Sachwalterkomitees
  • Prüfung der Angemessenheit vorgeschlagener Zahlungen
  • Besuch aller Tagsatzungen, die zur Sicherung der Rechte der Gläubiger erforderlich sind
  • Laufende Berichterstattung (auch ONLINE)
  • Evidenzhaltung, Einziehung der Quoten und deren Weiterleitung an die Gläubiger
  • Außergerichtliche Abklärung strittiger Forderungen

// Vertretungskosten für Privatinsolvenzen*

Höhe der Forderung Kosten Höhe der Forderung Kosten
bis EUR 399 EUR 50 ab EUR 5.000 EUR 150
ab EUR 400 EUR 55 ab EUR 6.000 EUR 175
ab EUR 600 EUR 65 ab EUR 7.000 EUR 200
ab EUR 800 EUR 75 ab EUR 9.000 EUR 210
ab EUR 1.000 EUR 85 ab EUR 10.000 EUR 250
ab EUR 1.500 EUR 95 ab EUR 20.000 EUR 340
ab EUR 2.000 EUR 110 ab EUR 30.000 EUR 360
ab EUR 3.000 EUR 120 ab EUR 35.000 EUR 380
ab EUR 4.000 EUR 135 ab EUR 100.000 auf Anfrage

*Zuzüglich derzeit EUR 31 Gerichtsgebühr

Den AKV-Mitgliedern stehen in Insolvenzverfahren Service-Bons mit Ermäßigungen in Höhe von 50 % und 100 % auf die Vertretungskosten zur Verfügung.

Die Vertretungskosten sind an das wirtschaftliche Ergebnis des Insolvenzverfahrens nicht gebunden und werden bei Anmeldung der Forderung in Rechnung gestellt.

Bei Rückziehung der Vollmacht zur Insolvenzanmeldung wird ein Mindestbetrag von EUR 100 in Rechnung gestellt.

// Nachträglich angemeldete Forderungen

Bei Anmeldung einer Forderung nach Ablauf der gerichtlichen Anmeldefrist werden pauschal zusätzliche Kosten von EUR 70 in Rechnung gestellt, die einen Verwaltungsaufwand und Kostenersatz von Insolvenzverwaltern und Treuhändern beinhalten.

// Quoteninkasso / Masseforderungen

Für die Durchführung eines Quoteninkassos (ohne vorherige Anmeldung der Forderung) sowie für die Geltendmachung von Masseforderungen werden Kosten in der Höhe der Hälfte der jeweils geltenden Vertretungskosten, mindestens jedoch EUR 70, verrechnet.

// Wiederaufgelebte bzw. wieder anzumeldende Forderungen

Wurde eine Forderung bereits in einem Insolvenzverfahren durch den AKV angemeldet, wird für die neuerliche Anmeldung eine Pauschale von EUR 20* verrechnet.

// Forderungen aus Forderungsmanagement

Wurde eine Forderung bereits in einem vorangegangenen Insolvenzverfahren durch den AKV angemeldet, wird für die neuerliche Anmeldung eine Pauschale von EUR 20* verrechnet.

Info für ausländische Gläubiger:

// Bankspesen

Bei Gläubigern, die in Drittstaaten (EU-Ausland) ansässig sind, werden bei Forderungsanmeldung   pauschale Bankspesen in Höhe von EUR 14,50 mitverrechnet.

// Korrespondenz in Englisch

EUR 40 pro Seite

// Zustellbevollmächtigung

Der AKV arbeitet seit 1924 als international tätige Gläubigerschutzorganisation und übernimmt dabei ständig die Funktion eines Zustellungsbevollmächtigten auch für ausländische Gläubiger (Kosten EUR 30) bzw. wird der Verband vom Gericht in diese Funktion berufen. Denn nach § 98 Abs. 1 ZPO kann Parteien oder Bevollmächtigten, die keine Abgabestelle im Inland haben, vom Gericht aufgetragen werden, innerhalb einer gleichzeitig zu bestimmenden, mindestens vierzehntägigen Frist ab Zustellung des Auftrages für diesen Rechtsstreit einen Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen.

Forderungsbetreibung INLAND

Als staatlich bevorrechteter Gläubigerschutzverband ist unsere Unternehmensphilosophie darauf aufgebaut, stets auf Ihre bestehenden Geschäftsbeziehungen Rücksicht zu nehmen und nach Möglichkeit gerichtliche Schritte zu vermeiden.

Bei unserer Beratung steht die Wahrung oder Rückgewinnung Ihrer Kundenbeziehung im Fokus.
Wir garantieren Ihnen hervorragende Rückführungsquoten zu transparenten Konditionen.

Überwachungsinkasso (Dubiosenmanagement)

Die nachgerichtliche Betreibung uneinbringlicher exekutionsfähiger Inkassoforderungen. Der in der gerichtlichen Betreibung erlangte Exekutionstitel ist 30 Jahre lang gültig. Voraussetzung für ein Überwachungsinkasso ist ein rechtskräftiger exekutionsfähiger Titel und ein persönlich haftender Schuldner.

Der AKV betreibt mit seiner langjährigen Erfahrung, ausgezeichnetem Fachwissen, Zugriff auf umfassende Datenbanken, anhaltender Präsenz und regelmäßiger Überwachung Ihre Forderung über mehrere Jahre.

Inkasso AUSLAND

Der AKV ist in seiner Eigenschaft auch eine autorisierte Betreibungsstelle seitens der Österreichischen Kontrollbank und der österreichischen Kreditversicherungen und arbeitet eng mit den weltweiten Außenhandelsstellen der WKÖ zusammen.

Der Verband kann auf ein langjähriges und erfahrenes Team zurückgreifen und setzt alle notwendigen Schritte, um Ihre Forderungen auch im Ausland einbringlich zu machen.

Weltweite Verbindungen zu renommierten Kanzleien und Inkassobüros verstärken den Erfolg der gerichtlichen Betreibung. Vor Übergabe an die ausländische Sozietät werden das Betreibungsrisiko und das Kostenrisiko mit Ihnen besprochen.

Das auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Angebot erstellen wir Ihnen gern auf Anfrage.

Österreich Auskünfte

Möchten Sie rund um die Uhr Zugriff auf genau die Informationen zu österreichischen Firmen oder in Österreich wohnenden Personen, die Sie wirklich rasch benötigen?

Dann empfehlen wir Ihnen unsere ONLINE Auskünfte. Der AKV bietet mit Hilfe seiner aktuellen Datenbanken kompetente Aussagen und Informationen, die ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Internationale Auskünfte

Die Direktanbindung an die Datenbanken zu unserem Partner für weltweite Auskünfte, SkyMinder, ermöglicht gezielte internationale Firmenabfragen, die rasch und professionell über unsere Website abgefragt werden können.

AKV-Informationen mit „Vertraulicher Liste“

Die wöchentlich mittels E-Mail zugestellten AKV-INFORMATIONEN enthalten alle neuen Insolvenzverfahren wie Konkurs-, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung und Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurse) mit genauen Daten und Tagsatzungsterminen.

In der den AKV-INFORMATIONEN beigelegten „Vertraulichen Liste“ scheinen Schuldner auf, die nach Wissensstand des AKV trotz verstärkter Interventionen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Da für uns Seriosität und Vertraulichkeit eine absolute Verpflichtung in unserer Geschäftspolitik ist, werden Bonitätsauskünfte nur an Mitglieder und Mandanten übergeben. Diese erhalten Auskünfte rasch und unkompliziert auf offene Rechnung.

Auskunft Inland

Produkt Preis
Firmenbuchabfrage kostenlos
UID Prüfung kostenlos
CRIF Quick Check Consumer (Privatpersonen) EUR 11,50
CRIF Credit Check Consumer (Privatpersonen) EUR 23,50
CRIF Risk Check Business (Firmen) EUR 23,50
CRIF Credit Check Business (Firmen) EUR 34,50

Auskunft Ausland (Skyminder)

Produkt Online-Abfrage Recherche (Normal) Recherche (Express) Recherche (Flash)
EUROPA 1
Deutschland, Italien, Liechtenstein, Polen, Schweiz, Slowakei, Tschechien
EUR 35,00 EUR 40,00 EUR 70,00
EUROPA 2
Belgien, Estland, Frankreich (exklusive Überseegebiete), Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Portugal, Slowenien, Spanien, UK (exkl. Überseegebiete), Ungarn
EUR 55,00 EUR 60,00 EUR 90,00 EUR 105,00
EUROPA 3
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Irland, Kosovo, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande (exklusive Überseegebiete), Rumänien, Russland, Serbien, Ukraine
EUR 75,00 EUR 80,00 EUR 110,00 EUR 140,00
EUROPA 4
Andorra, Dänemark, Finnland, Gibraltar, Island, Malta, Monaco, Norwegen, Schweden, Zypern
EUR 95,00 EUR 100,00 EUR 140,00 EUR 185,00
INTERNATIONAL 1
EUROPA: Türkei, Isle of Man, Kanalinseln, Ferner Osten, Inseln im Atlantik, Lateinamerika, Mittlerer Osten und Nordafrika, Ozeanien, Pazifik und Indischer Ozean, Süd- und Zentralasien, Andorra, Dänemark, Finnland, Gibraltar, Island, Malta, Monaco, Norwegen, Schweden, Zypern
EUR 120,00 EUR 130,00
INTERNATIONAL 2
Afrika, Australien, Grönland, Kanada, Vereinigte Staaten (exklusive Überseegebiete)
EUR 120,00 EUR 140,00 EUR 160,00

Aufpreis für Monitoringservice (nur Skyminder) inkl. aktuellem Bericht für 12 Monate

  • Ländergruppe 1: EUR 20,00
    Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Schweiz, Slowakei, Tschechien, Vereinigtes Königreich
  • Ländergruppe 2: EUR 30,00
    Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kosovo, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Slowenien, Spanien, Ungarn, Ukraine
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