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AKV-Mitgliedschaft
Ihre Vorteile durch die Mitgliedschaft:
- AKV-Schutzpaket
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- einfache Beauftragung
- günstige Tarife
AKV – Treuhänder in Abschöpfungsverfahren
Der AKV wird seit Einführung der Privatinsolvenz vom Gericht als Treuhänder in Abschöpfungsverfahren bestellt. In zahlreichen Abschöpfungsverfahren im gesamten Bundesgebiet ist der AKV nach gerichtlicher Beauftragung tätig.
Als Treuhänder sind wir verpflichtet:
- dem Gericht laufend über den Verlauf des Abschöpfungsverfahrens Bericht zu erstatten
- sämtliche Zahlungseingänge jährlich an die Gläubiger auszuschütten (bei Verfahren ab 1.11.2017 am Ende des Abschöpfungsverfahrens bzw. bei Erreichen einer 10 % Quote)
- den Schuldner auf seine Obliegenheiten im Abschöpfungsverfahren aufmerksam zu machen
- den Drittschuldner die Abtretung des pfändbaren Einkommens mitzuteilen
Als Treuhänder sind wir kompetente Ansprechpartner für
- RechtspflegerInnen
- Gläubiger
- Schuldner
- Dienstgeber
Das zeichnet uns aus
ONLINE-Service
Übergabe und Akteneinsicht rund um die Uhr
Erfahrung
100 Jahre Erfahrung bei Insolvenzvertretungen
Persönlich
Direkter Ansprechpartner
Up To Date
optimale EDV-Unterstützung