Es findet eine Berichts- und Prüfungstagsatzung statt. In einem gesonderten Termin wird die Sanierungs- bzw. die Zahlungsplantagsatzung anberaumt. In einigen gesetzlich vorgesehenen Fällen findet die Berichts- und Prüfungs- aber auch die Sanierungsplantagsatzung an einem Gerichtstermin statt.
Berichts- und Prüfungstagsatzung
Anlässlich der Prüfungstagsatzung gibt der Insolvenzverwalter Erklärungen ab, ob die angemeldeten Forderungen anerkannt oder nicht anerkannt (bestritten) werden.
Im Falle von Bestreitungen setzt der AKV für die von ihm direkt vertretenen Gläubiger sämtliche außergerichtliche Maßnahmen, die zur Sicherung der Rechte als Gläubiger erforderlich sind.
Im Rahmen der Berichtstagsatzung wird entschieden, ob das Unternehmen fortgeführt bzw. die Voraussetzungen für eine Sanierung vorliegen. Hierbei hat der AKV als Gläubigerschutzverband im Interesse aller Gläubiger ein Anhörungsrecht.
Sanierungsplantagsatzung / Zahlungsplantagsatzung
Anlässlich der Sanierungs-/Zahlungsplantagsatzung wird über den vom Schuldner vorgelegten Sanierungsplan/Zahlungsplan verhandelt.
Nach Erörterung der Angemessenheit und Prüfung der Erfüllbarkeit wird die Abstimmung durchgeführt.
Ziel des AKV ist es, die optimale Lösung für die unbesicherten Gläubiger herbeizuführen.
Jene Gläubiger, welche ihre Forderung selbst bei Gericht angemeldet haben, können den AKV mit einer Abstimmungsvollmacht betrauen.