Gläubiger
Als Gläubiger bezeichnet man Personen, welchen Forderungen gegenüber ihren Schuldnern zustehen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Gläubigern (Insolvenzgläubiger, Massegläubiger, Absonderungsgläubiger, Aussonderungsgläubiger und Nachranggläubiger). Im Unterschied zum Exekutionsrecht herrscht im österreichischen Insolvenzrecht der Grundsatz der Gleichbehandlung von Gläubigern.