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Glossar
Informationen zu häufig verwendeten Begriffen
Wiederkehrende Fachbegriffe im Bereich der Forderungsbetreibung und der Insolvenzvertretung werden tieferstehend erläutert.
Abschöpfungsverfahren
Das Abschöpfungsverfahren ist eine „Entschuldungsalternative“ für diejenigen Fälle, in denen ein Zahlungsplan mangels Zustimmung der Gläubiger nicht zustande kommt.
Anerkenntnis
Die in einem Insolvenzverfahren angemeldeten Insolvenzforderungen müssen vom Insolvenzverwalter geprüft werden. Bestehen keine Einwände gegen diese Insolvenzforderungen, so werden diese anerkannt.
Anfechtung
Zahlungen knapp vor Insolvenzeröffnung können unter bestimmten Voraussetzungen vom Insolvenzverwalter angefochten werden.
Bestreitung
Die in einem Insolvenzverfahren angemeldeten Insolvenzforderungen können vom Insolvenzverwalter bestritten werden. Hinsichtlich der bestrittenen Insolvenzforderung oder des bestrittenen Teilbetrags besteht kein Anspruch auf eine quotenmäßige Befriedigung. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer Klage auf Anerkenntnis.
Bringschuld
Ergibt sich aus der Vereinbarung oder aus dem Zweck der Leistung, dass der Schuldner die Leistung am Sitz des Gläubigers zu erbringen hat. Dabei handelt es sich um eine Bringschuld, die der Schuldner erst erfüllt, wenn er die Sachen dem Gläubiger übergeben hat.
Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt ist die Vereinbarung, dass der Kaufgegenstand bzw. die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum des Verkäufers bleibt. Wird der Vorbehaltskäufer insolvent, dann wird der Vorbehaltsverkäufer nicht Insolvenzgläubiger, sondern Dritter und die Sache gehört nicht zur Insolvenzmasse, der Vorbehaltsverkäufer hat einen Aussonderungsanspruch.
Fälligkeit
Unter Fälligkeit versteht man jenen Zeitpunkt, ab dem Ansprüche (auch gerichtlich durch Klage) geltend gemacht werden können. Oft wird die Fälligkeit einer Insolvenzforderung im Vertrag geregelt.
Wurde kein Fälligkeitstermin festgelegt, können Gläubiger die Insolvenzforderungen von Schuldnern durch Mahnung jederzeit fällig stellen. Eine Mahnung ist nicht notwendig – aber ratsam -, wenn sich der Fälligkeitszeitpunkt aus der Natur/dem Zweck des Geschäfts ergeben sollte.
Forderungsanmeldung
In einem eröffneten Insolvenzverfahren sind die Insolvenzforderungen anzumelden. Die Forderungsanmeldung ist Voraussetzung, dass Sie allenfalls quotenmäßig befriedigt wird.
Garantie
Unter Garantie versteht man die Übernahme der Haftung für die Mangelfreiheit einer Sache. Praktisch bedeutsam ist vor allem die Bankgarantie.
Gewährleistung
Verschuldensunabhängige Haftung des Schuldners für Mängel seiner Leistung.
Gewährleistungsfrist
Sie beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre, bei unbeweglichen Sachen drei Jahre ab Übergabe. Die Gewährleistung muss innerhalb dieser Fristen gerichtlich geltend gemacht werden.
Holschuld
Erfüllungsort ist der Sitz des Schuldners. Dieser muss die Leistung abholbereit machen.
Insolvenzforderung
Ist ein vermögensrechtlicher Anspruch von Gläubigern an den Schuldner zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung.
Insolvenzgericht
Gericht, bei dem ein Insolvenzverfahren (Konkurs, Sanierungsverfahren, Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung) eröffnet worden ist. Bei diesem Gericht sind auch die Insolvenzforderungen anzumelden.
Insolvenzverwalter
Dem Insolvenzverwalter obliegt die praktische Durchführung des Verfahrens. Er verwaltet und vertritt das Vermögen des Schuldners, prüft die angemeldeten Insolvenzforderungen und erstattet dem Insolvenzgericht Bericht darüber. Bei der Prüfungstagsatzung, wo die angemeldeten Insolvenzforderungen geprüft werden, anerkennt oder bestreitet der Insolvenzverwalter dies.
Konkursverfahren
Konkursverfahren ist ein gerichtliches Verfahren mit dem Ziel der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung.
Konkursforderung
Ist ein vermögensrechtlicher Anspruch von Gläubigern an den Schuldner zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung.
Konkursgericht
Gericht, bei dem ein Insolvenzverfahren (Konkurs, Sanierungsverfahren, Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung) eröffnet worden ist. Bei diesem Gericht sind auch die Insolvenzforderungen anzumelden.
Mahnung
Der Begriff der Fälligkeit ist nicht identisch mit dem der Mahnung. Sobald der Gläubiger seine eigene Leistung erbracht hat, ist die Gegenleistung des Schuldners fällig: Fälligkeit bedeutet, dass der Schuldner die Gegenleistung erbringen muss bzw. der Gläubiger sofort – also ohne vorangehende Mahnung – die ausständige Gegenleistung auch gerichtlich durchsetzen kann.
Masseforderung
Insolvenzforderungen, welche nach der Insolvenzeröffnung entstehen. Diese Insolvenzforderungen sind vorrangig und zur Gänze zu befriedigen.
Masseunzulänglichkeit
Die Insolvenzmasse reicht nicht aus, um sämtliche Masseforderungen vollständig zu befriedigen.
Masseverwalter
Dem Insolvenzverwalter obliegt die praktische Durchführung des Verfahrens. Er verwaltet und vertritt das Vermögen des Schuldners, prüft die angemeldeten Insolvenzforderungen und erstattet dem Insolvenzgericht Bericht darüber. Bei der Prüfungstagsatzung, wo die angemeldeten Insolvenzforderungen geprüft werden, anerkennt oder bestreitet der Insolvenzverwalter diese.
Naturalobligation
Eine Naturalobligation kann gerichtlich/exekutiv nicht durchgesetzt werden. Sollte der Schuldner freiwillig bezahlen, kann er die Leistung jedoch nicht zurückfordern.
Quotenzahlungen
Die Quote ist jener Anteil einer Forderung, der aus einer Entschuldung (Sanierungsplan, Zahlungsplan) oder aus der Vermögensverwertung resultiert.
Sanierungsplan
Durch Bezahlung einer Quote erlangt der Schuldner eine Restschuldbefreiung. Die gesetzliche Mindestquote beträgt im Sanierungsverfahren 20%, bei Eigenverwaltung 30%.
Sanierungsverfahren
Wie Sanierungsplan. Es müssen jedoch bei Antragstellung noch zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden (Finanzplan, Status). Das gesetzliche Mindesterfordernis beträgt eine Quote von 30% ab Annahme des Sanierungsplans. Der Schuldner kann unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters über sein Vermögen frei verfügen.
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
Wie Sanierungsplan. Es müssen jedoch bei Antragstellung noch zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden (Finanzplan, Status). Das gesetzliche Mindesterfordernis beträgt eine Quote von 30% ab Annahme des Sanierungsplans. Der Schuldner kann unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters über sein Vermögen frei verfügen.
Schickschuld
Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Schuldners. Der Schuldner muss die Ware versenden.
Verjährung
Unter Verjährung versteht man den Rechtsverlust wegen Nichtausübung eines Rechts durch bestimmte Zeit. Es erlischt nicht das Recht selbst, sondern nur die Klagbarkeit. Nach Verjährung des Anspruchs besteht weiterhin eine Naturalobligation.
Verjährungsfrist
Die Dauer der Frist hängt von der Art des Anspruches ab. Man unterscheidet eine kurze dreijährige Frist und eine lange dreißigjährige Frist. Vereinzelt gibt es kürzere Fristen in Sondergesetzen. Der Lauf der Frist kann unterbrochen oder gehemmt werden.
Verzug
Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er seine Leistung nicht zur gehörigen Zeit, nicht am gehörigen Ort oder nicht auf die bedungene Weise anbietet. Der Schuldnerverzug setzt kein Verschulden voraus. Befindet sich der Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger entweder auf Erfüllung bestehen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist seinen Rücktritt vom Vertrag erklären. Handelt es sich um eine Geldschuld, kann der Gläubiger die gesetzlichen oder vereinbarten Verzugszinsen verlangen. Trifft den Schuldner ein Verschulden am Verzug, kann der Gläubiger zusätzlich noch Schadenersatz fordern.
Verzugszinsen
Verzugszinsen stehen dem Gläubiger zu, wenn der Schuldner mit einer Geldforderung in Verzug gerät. Verschulden des Schuldners am Verzug ist keine Voraussetzung für die Geltendmachung der Verzugszinsen. Die Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen beträgt grundsätzlich 4%, zwischen Unternehmern aus Unternehmensgeschäften 9,2% über dem von der EZB festgestellten Basiszinssatz.
Zahlungsplan
Ein Antrag auf Abschluss eines Zahlungsplans kann nach Verwertung des Vermögens vom Schuldner zur Erlangung seiner Restschuldbefreiung eingebracht werden.