Angemessenheit
Entschuldungsanträge (Sanierungsplan bzw. Zahlungsplan) haben gesetzliche Mindestanforderungen. Diese Anträge sind vom Insolvenzgericht nur zur Abstimmung zuzulassen, wenn das Angebot für die Gläubiger wirtschaftlich besser ist, als das Alternativszenario (Liquidation bzw. Abschöpfungsverfahren).