Eröffnungsbeschluss
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren vor, erlässt das Gericht einen Beschluss über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und veröffentlicht dies in der Ediktsdatei.
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren vor, erlässt das Gericht einen Beschluss über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und veröffentlicht dies in der Ediktsdatei.
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