Aussonderungsrecht

Was bedeutet Aussonderungsrecht?
1 Antwort

Aussonderungsrechte sind Sonderrechte (Eigentumsrechte) an Vermögenswerten, die sich in der Insolvenzmasse befinden, aber dieser nicht „gehören“. Aussonderungsrechte betreffen unter anderem Leasinggüter oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren.
(Hiervon zu unterscheiden sind Absonderungsrechte.)