Masseforderungen

Was bedeutet Masseforderungen?
1 Antwort

Forderungen die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, sind Masseforderungen. Diese sind taxativ in der Insolvenzordnung (§ 46 IO) aufgezählt. Masseforderungen sind vorrangig vor Insolvenzforderungen zur Gänze (nicht quotenmäßig) zu befriedigen. Masseforderungen müssen im Insolvenzverfahren nicht angemeldet werden und sind bei Fälligkeit zu bezahlen. Ist dies nicht möglich, so liegt Masseinsuffizienz vor.