Masseinsuffizienz (siehe auch Massearmut)

Was bedeutet Masseinsuffizienz (siehe auch Massearmut)?
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Stellt sich im Zuge des Insolvenzverfahrens heraus, dass das verwertbare Vermögen des Schuldners nicht ausreicht um die während des Verfahrens anfallenden Masseforderungen zu begleichen, so nennt man diesen Zustand Massearmut. Diese Feststellung ist in der Ediktsdatei zu veröffentlichen und impliziert die Vermutung, dass bei Verfahrensbeendigung die Insolvenzgläubiger keine Konkursquote erhalten werden (Nullquote).