Sondermasse

Was bedeutet Sondermasse?
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Dinge, an denen Gläubiger ein Absonderungsrecht haben, gehören zwar zur Insolvenzmasse, stellen jedoch eine sogenannte Sondermasse dar. Aus dieser Sondermasse dürfen sich Absonderungsgläubiger vorrangig befriedigen. Wichtigste Beispiele hierfür sind Pfandrechte an einer Liegenschaft oder das Vermieterpfandrecht. Der Verwertungserlös aus solchen Dingen wird abgesondert im Zuge einer eigenen Tagsatzung verteilt, wobei zuerst die absonderungsberechtigten Gläubiger nach ihrem jeweiligen Rang zum Zug kommen. Ein allfälliger Verwertungsüberschuss fließt in die Konkursmasse und kann am Ende des Verfahrens an die allgemeinen Gläubiger verteilt werden.