Schuldenregulierungsverfahren
Die Insolvenzgesetze nennen Insolvenzverfahren gegen natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, Schuldenregulierungsverfahren. Diese werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Privatinsolvenz bezeichnet.
Die Insolvenzgesetze nennen Insolvenzverfahren gegen natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, Schuldenregulierungsverfahren. Diese werden im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Privatinsolvenz bezeichnet.
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