Konkursmasse
Als Konkursmasse bezeichnet man das (verwertete bzw. zu verwertende) Vermögen eines insolventen Schuldners, dass zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Konkursgläubiger dient. Nicht zur Konkursmasse zählt das Sondervermögen.
Als Konkursmasse bezeichnet man das (verwertete bzw. zu verwertende) Vermögen eines insolventen Schuldners, dass zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Konkursgläubiger dient. Nicht zur Konkursmasse zählt das Sondervermögen.
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