Hauptinsolvenzverfahren

Was bedeutet Hauptinsolvenzverfahren?
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Hauptinsolvenzverfahren ist ein Begriff aus dem Internationalen Insolvenzrecht. Ein Hauptinsolvenzverfahren ist zu eröffnen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Schuldner auch über Vermögen in anderen Mitgliedstaaten verfügen. Im Zuge des Hauptinsolvenzverfahrens kann das zuständige Gericht auf Vermögen in jedem Mitgliedstaat zugreifen und dieses verwerten.