Gerichtsstand

Was bedeutet Gerichtsstand?
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Der Gerichtsstand legt fest, welches Gericht für die Bearbeitung einer Rechtssache zuständig ist – zum Beispiel, welches Gericht für einen bestimmten Insolvenzfall. Gemeint ist in den meisten Fällen die örtliche Zuständigkeit von Gerichten – so ist hinsichtlich eines Insolvenzverfahrens der allgemeine Gerichtsstand jenes Gericht, in dessen Sprengel die Schuldner ihren Wohnsitz beziehungsweise Hauptsitz haben.

Hiervon ist die sachliche Zuständigkeit zu unterschieden – hier geht es dann um die Frage, welcher Gerichtstyp erster Instanz für eine bestimmte Rechtssache zuständig ist (Bezirksgericht oder Landesgericht).