Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
Sanierungsverfahren (ohne Eigenverwaltung) sind auf die Fortführung ausgerichtet. Ein Insolvenzverfahren ist als Sanierungsverfahren zu eröffnen, wenn zur Entschuldung ein Sanierungsplanantrag eingebracht wurde. Kann ein Sanierungsplan nicht abgeschlossen werden und/oder die Massekosten der Fortführung nicht bezahlt werden, so ist das Verfahren als Konkursverfahren fortzusetzen und die Liquidation (=Vermögensverwertung) einzuleiten.