Eigenantrag
Als Eigenantrag bezeichnet man die Konkursantragsstellung durch Insolvenzschuldner bzw. deren vertretungsbefugte Organe. Im Gegensatz dazu kann ein Insolvenzverfahren auch über Antrag von Gläubigern eröffnet werden (Gläubigerantrag).
Als Eigenantrag bezeichnet man die Konkursantragsstellung durch Insolvenzschuldner bzw. deren vertretungsbefugte Organe. Im Gegensatz dazu kann ein Insolvenzverfahren auch über Antrag von Gläubigern eröffnet werden (Gläubigerantrag).
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